Am Donnerstag, den 1. Juni, findet in Frankfurt der Workshop „Schwarmfinanzierung – Regulatorische Aspekte“ statt. Organisator ist die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, in dessen Hauptsitz in der Marie-Curie Straße 24-28 verschiedene regulatorische Aspekte zum Crowdinvesting und Erfahrungen aus der aufsichtsrechtlichen Praxis vorgestellt werden.
Aus unserer Sicht wäre die Veranstaltung, die sich sowohl an Betreiber von Crowdfundingplattformen, Anbieter und Emittenten von Crowdfunding als auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater richtet, die perfekte Gelegenheit, um auch das Thema Immobilien-Crowdfunding zur Sprache zu bringen. Die aktuelle Entwicklung, in der immer mehr Firmen über Crowdfunding mittels Nachrangdarlehen Geld für Immobilienprojekte einsammeln, halten wir aus Sicht des Anlegers für überaus bedenklich. Unserer Meinung nach sollte diese Form der Schwarmfinanzierung seitens der BaFin prospektpflichtig werden. Schließlich können sich Projekte, die Millionen Euros verschlingen, die „Peanuts“ für ein korrektes Prospekt ja wohl noch leisten…