Dark Mode Light Mode

BaFin will kein Provisionsverbot durch die Hintertür

Die BaFin möchte bei der Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ein verstecktes Provisionsverbot vermeiden.

BaFin sendet klares Signal

Es kommt offenbar Bewegung in die nationale Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, deren Start für Februar 2018 vorgesehen ist. Das für die Umsetzung verantwortliche Bundeswirtschaftsministerium könnte bereits in diesem Monat die Umsetzung in Angriff nehmen. Medienberichten zufolge hat die BaFin bereits deutlich gemacht, dass sie kein Provisionsverbot durch die Hintertür zulassen werde.

Provisionsverbot möglich

Grundsätzlich könnte die Bundesregierung ein Provisionsverbot einführen, weil die IDD die Entscheidung hierüber letztlich den einzelnen Mitgliedsstaaten überlässt. Die IDD verbietet zwar Provisionen nicht, fordert aber zugleich, dass diese keine negativen Effekte auf die Qualität der Beratung haben dürfen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Verbraucherzentrale Hamburg zum Thema: Basiskonto - Die Gebührenabzocke

Next Post

VZBV und HDE fordern Entlastung der Verbraucher bei Energiekosten