Die BaFin hat den Entwurf einer neuen Verordnung zum Bausparkassengesetz zur Konsultation gestellt. Dessen Novelle befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Daher muss auch die Bausparkassenverordnung entsprechend angepasst werden. Der Entwurf konkretisiert insbesondere die Anforderungen an bauspartechnische Simulationsmodelle, deren Anwendungsbereich sowie die Zweckerweiterung des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung von kollektiv bedingten Erträgen.