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Kein Anspruch

Ein Leiharbeiter hat, auch wenn er länger in einem Unternehmen eingesetzt wird, keinen Anspruch auf eine Festanstellung in dem Eintleihbetrieb. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt heute entschieden. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Während Leiharbeitnehmer enttäuscht sein dürften, bedeutet es für Entleihbetriebe Rechtssicherheit und Planbarkeit.

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