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Insolvenzantrag der Workforce Personal GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Darmstadt hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Workforce Personal GmbH mit Sitz in Mörfelden-Walldorf am 29.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 9 IN 391/26. Grundlage ist § 26 Abs. 1 InsO.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit wird kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt in der Regel auch nicht zu einer geordneten Verteilung von Vermögenswerten an die Gläubiger.

Für das Unternehmen ist das ein schwerwiegender Schritt. In der Folge wird die Gesellschaft regelmäßig im Handelsregister vermerkt; meist folgt später die Auflösung der Gesellschaft und anschließend die Löschung. Für Gläubiger bedeutet das: Sie müssen ihre Forderungen selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine Zahlung sind dabei oft gering, weil kein genügendes Vermögen für eine reguläre Insolvenzmasse vorhanden ist.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Wer noch offene Forderungen gegen die Workforce Personal GmbH hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge, Mahnungen und sonstige Nachweise sorgfältig sichern. Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, an den Ansprüche zur Prüfung angemeldet werden könnten. Betroffene müssen deshalb selbst prüfen, welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen.

Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Belege aufbewahren. Wer von der Abweisung des Insolvenzantrags betroffen ist, sollte möglichst zügig klären, ob und wie Ansprüche weiter geltend gemacht werden können. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um Fristen und Möglichkeiten nicht zu verpassen.

Die wichtigsten Daten der Bekanntmachung

Die amtliche Bekanntmachung nennt die Workforce Personal GmbH mit Sitz in Mörfelden-Walldorf und dem Registereintrag beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 34028. Veröffentlicht wurde die Entscheidung am 29.10.2026 durch das Insolvenzgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen 9 IN 391/26.

Die Abweisung mangels Masse ist für Betroffene vor allem deshalb relevant, weil sie keinen geordneten Insolvenzprozess mit Verteilung an die Gläubiger auslöst. Wer Ansprüche hat, sollte deshalb rasch handeln und die eigenen Unterlagen vollständig zusammentragen.

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