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FMA Österreich warnt vor Z-kreditmakler GmbH: Anbieter besitzt keine Berechtigung für konzessionspflichtige Kreditgeschäfte

kpuljek (CC0), Pixabay

29. Oktober 2026 – Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine öffentliche Warnung vor Angeboten der Z-kreditmakler GmbH veröffentlicht. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu erbringen. Dies betrifft insbesondere das Kreditgeschäft.

Die Warnung richtet sich an Personen, die über die Internetseite des Anbieters oder auf anderem Wege mit entsprechenden Kreditangeboten in Kontakt kommen.

Diese Kontaktdaten nennt die Finanzmarktaufsicht

Die FMA führt in ihrer Warnmeldung folgende Angaben auf:

  • Anbieter: Z-kreditmakler GmbH
  • Internetseite: https://z-kreditmakler.at/
  • E-Mail-Adresse: info@z-kreditmakler.at
  • Angeblicher Unternehmenssitz: Tirol, Österreich
  • Veröffentlichung der Warnung: 29. Oktober 2026

Die Angabe eines Unternehmenssitzes in Tirol wird von der FMA ausdrücklich als angeblich bezeichnet. Damit ist ein tatsächlicher Geschäftssitz an diesem Standort durch die Warnmeldung nicht bestätigt.

Keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft

Nach Feststellung der österreichischen Finanzmarktaufsicht besitzt der Anbieter keine Berechtigung zur Durchführung konzessionspflichtiger Bankgeschäfte in Österreich.

Insbesondere ist ihm das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 3 Bankwesengesetz (BWG) nicht gestattet.

Die öffentliche Warnung erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 7 BWG.

Dabei ist eine wichtige rechtliche Unterscheidung zu beachten: Die bloße Vermittlung von Krediten und die gewerbsmäßige Gewährung von Krediten im eigenen Namen sind nicht automatisch dieselbe Tätigkeit. Sie können unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen unterliegen.

Die FMA beanstandet in ihrer Mitteilung ausdrücklich die fehlende Berechtigung für konzessionspflichtige Bankgeschäfte. Ob und welche weiteren Tätigkeiten der Anbieter tatsächlich ausübt, wird in der veröffentlichten Warnung nicht näher erläutert.

FMA weist zusätzlich auf die Gefahr sogenannter Clone Firms hin

Im Zusammenhang mit ihrer Warnmeldung informiert die FMA auch über die Risiken sogenannter Clone Firms.

Dabei handelt es sich um Angebote, bei denen Unbefugte den Namen, das Logo oder andere Unternehmensdaten eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwenden, um den Eindruck eines seriösen und berechtigten Geschäftspartners zu erwecken.

Für Interessenten kann dadurch der falsche Eindruck entstehen, sie hätten es mit einem zugelassenen Finanzdienstleister zu tun.

Wichtig ist allerdings: Die FMA bezeichnet die Z-kreditmakler GmbH in der vorliegenden Mitteilung nicht ausdrücklich als nachgewiesene Clone Firm.

Die allgemeinen Hinweise zum Identitätsmissbrauch dürfen daher nicht mit einer konkreten Feststellung verwechselt werden, dass der genannte Anbieter nachweislich die Identität eines bestimmten rechtmäßig bestehenden Unternehmens missbraucht.

Auch die Frage, ob eine entsprechend firmierende Gesellschaft tatsächlich im österreichischen Firmenbuch eingetragen ist, wird durch die Warnmeldung nicht abschließend beantwortet.

Welche Risiken bestehen bei nicht zugelassenen Kreditangeboten?

Kreditangebote über das Internet können für Menschen attraktiv erscheinen, die kurzfristig finanzielle Mittel benötigen oder Schwierigkeiten haben, bei einer Bank einen Kredit zu erhalten.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Anbieter mit ungewöhnlich schnellen Kreditzusagen, besonders günstigen Konditionen oder einer angeblich garantierten Auszahlung werben.

Bei unseriösen Kreditangeboten können beispielsweise Vorauszahlungen für angebliche Bearbeitungsgebühren, Versicherungen oder sonstige Freigabekosten verlangt werden.

Solche Vorgehensweisen sind als allgemeine Warnsignale bekannt. Die FMA-Mitteilung enthält jedoch keine konkrete Feststellung, dass die Z-kreditmakler GmbH derartige Vorauszahlungen verlangt oder Kunden bereits finanziell geschädigt hat.

Entsprechende Behauptungen wären ohne weitere Belege nicht gerechtfertigt.

Was sollten Betroffene beachten?

Personen, die über die genannte Internetseite ein Kreditangebot erhalten haben, sollten vor einer weiteren Kontaktaufnahme oder dem Abschluss eines Vertrages die aufsichtsrechtliche Berechtigung des Anbieters überprüfen.

Die FMA empfiehlt grundsätzlich, sich vor Finanzgeschäften über die Zulassung eines Unternehmens zu informieren.

Dazu steht die Unternehmensdatenbank der österreichischen Finanzmarktaufsicht zur Verfügung.

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn ein Anbieter bereits vor der Auszahlung eines Kredits Geld verlangt oder sensible persönliche Daten anfordert, ohne dass seine Identität und Berechtigung zuverlässig überprüft werden können.

Wer bereits Zahlungen geleistet hat und Unregelmäßigkeiten vermutet, sollte sämtliche Vertragsunterlagen, E-Mails, Zahlungsbelege und sonstige Kommunikation sichern und gegebenenfalls seine Bank sowie die zuständigen Behörden kontaktieren.

Fazit: Öffentliche Warnung vor fehlender Bankkonzession

Die österreichische Finanzmarktaufsicht warnt seit dem 29. Oktober 2026 vor Angeboten der Z-kreditmakler GmbH, die unter der Internetadresse z-kreditmakler.at auftritt und einen angeblichen Sitz in Tirol angibt.

Nach Feststellung der FMA verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu erbringen. Insbesondere darf er das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 3 BWG nicht betreiben.

Die Warnung ist aufsichtsrechtlich bedeutsam. Sie stellt jedoch für sich genommen keinen Nachweis dar, dass bereits ein Betrug begangen wurde oder Kunden finanzielle Schäden erlitten haben.

Für Kreditinteressenten gilt deshalb: Vor der Übermittlung sensibler Daten, der Zahlung von Gebühren oder dem Abschluss eines Kreditvertrages sollte die Identität und rechtliche Berechtigung des jeweiligen Anbieters sorgfältig überprüft werden.

 

Hier die FMA-Österreich-Meldung:

Die FMA warnt vor Angeboten der Z-kreditmakler GmbH

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

Die FMA warnt vor Angeboten der

Z-kreditmakler GmbH

Web: https://z-kreditmakler.at/
E-Mail: info@z-kreditmakler.at

Mit angeblichem Sitz in: Tirol.

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher insbesondere das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z. 3 Bankwesengesetz nicht gestattet. Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA

Achtung: Betrug mit sogenannten „Clone Firms“

Bei „Clone Firms“ geben sich Betrüger als echte Unternehmen aus und verwenden etwa deren Namen, Logo oder Firmendaten. So wirkt ein betrügerisches Angebot, als käme es von einem seriösen Anbieter.

Prüfen Sie deshalb vor jeder Anlageentscheidung, ob das Angebot tatsächlich von diesem Unternehmen stammt. Kontaktieren Sie das Unternehmen dazu ausschließlich über seine offiziellen Kontaktkanäle, etwa die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auf der offiziellen Website, und nicht über die Kontaktdaten aus dem Angebot.

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