Die thailändische Securities and Exchange Commission hat am 29. Oktober 2026 fünf Facebook-Seiten in ihre öffentliche Investorenwarnliste aufgenommen. Betroffen sind die Seiten DM Capital, InvestDiary, M-World, Pure Digital und die thailändischsprachige Seite „โลกคริปโตไทย“, deren Bezeichnung sinngemäß mit „Thailändische Kryptowelt“ übersetzt werden kann.
Nach den Einträgen der thailändischen SEC werden vier der Seiten mit nicht zugelassenen Wertpapier- oder Derivategeschäften in Verbindung gebracht. Bei Pure Digital lautet die behördliche Einordnung dagegen auf nicht zugelassene Tätigkeit im Bereich digitaler Vermögenswerte.
Diese Facebook-Seiten nennt die Behörde
Die Warnungen betreffen konkret:
- DM Capital – nach SEC-Angaben nicht zugelassene Wertpapier- und Derivategeschäfte;
- M-World – nach SEC-Angaben nicht zugelassene Wertpapier- und Derivategeschäfte;
- โลกคริปโตไทย – nach SEC-Angaben nicht zugelassene Wertpapier- und Derivategeschäfte;
- InvestDiary – nach SEC-Angaben nicht zugelassene Wertpapier- und Derivategeschäfte;
- Pure Digital – nach SEC-Angaben nicht zugelassene Tätigkeit im Bereich digitaler Vermögenswerte.
Die thailändische Behörde weist grundsätzlich darauf hin, dass Unternehmen für Wertpapier-, Derivate- und bestimmte Kryptowertegeschäfte eine Genehmigung oder Registrierung benötigen. Die Warnliste wird aufgrund von Hinweisen, Beschwerden und behördlichen Feststellungen geführt.
Die Aufnahme einer Facebook-Seite in die Liste ist ein erhebliches Warnsignal. Sie ist jedoch nicht ohne Weiteres mit einer strafrechtlichen Verurteilung der verantwortlichen Personen gleichzusetzen. Ebenso darf allein aus einer Namensähnlichkeit nicht geschlossen werden, dass eine gewarnte Facebook-Seite mit einem möglicherweise existierenden, rechtmäßig tätigen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Namens verbunden ist.
Anleger sollten nicht nur den angezeigten Seitennamen prüfen, sondern insbesondere die vollständige Facebook-Profil-ID, etwaige Werbeanzeigen, angegebene Kontaktdaten und die Identität des behaupteten Vertragspartners. Zahlungen sollten erst erfolgen, wenn die erforderliche Zulassung unmittelbar im offiziellen Register der zuständigen Behörde bestätigt werden konnte.