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BaFin warnt vor Vortex Street Fund Limited: Angebliche OpenAI-Aktien und Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte

inproperstyle (CC0), Pixabay

29. Oktober 2026 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Anlageangeboten auf der Internetseite vortex-street.com. Die unbekannten Betreiber treten unter der Bezeichnung „Vortex Street Fund Limited“ auf und bieten unter anderem den Erwerb angeblicher Aktien des KI-Unternehmens OpenAI im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Börsengang an.

Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass über die Internetseite ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Zudem weist die BaFin ausdrücklich auf einen Identitätsmissbrauch hin.

Für Anleger ist die Warnung besonders relevant, weil das Angebot mit dem Namen eines international bekannten Technologieunternehmens wirbt und dadurch möglicherweise Erwartungen an eine Beteiligung an dessen wirtschaftlicher Entwicklung weckt.

Angebliche OpenAI-Aktien im Mittelpunkt der Warnung

Auf der Internetseite vortex-street.com wird nach Angaben der BaFin unter anderem der Erwerb angeblicher Aktien von OpenAI angeboten. Das Angebot wird mit einem OpenAI-Börsengang in Verbindung gebracht.

OpenAI ist insbesondere durch die Entwicklung von ChatGPT und weiteren Anwendungen künstlicher Intelligenz bekannt.

Die Aussicht, sich frühzeitig an einem erfolgreichen Technologieunternehmen beteiligen zu können, kann für Anleger attraktiv erscheinen. Gerade vermeintliche Möglichkeiten, Aktien vor einem Börsengang zu erwerben, werden jedoch auch bei zweifelhaften Anlageangeboten als Werbeargument eingesetzt.

Entscheidend ist: Die BaFin bestätigt mit ihrer Warnmeldung weder einen tatsächlich bevorstehenden OpenAI-Börsengang noch die Existenz oder Echtheit der auf vortex-street.com angebotenen Aktien.

Auch eine geschäftliche Verbindung zwischen den Betreibern der Internetseite und OpenAI wird durch die Bekanntmachung nicht belegt.

Interessenten sollten daher keinesfalls allein aufgrund der Verwendung des Unternehmensnamens davon ausgehen, dass es sich um ein offizielles oder autorisiertes Aktienangebot handelt.

Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen

Nach den Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber von vortex-street.com unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

In Deutschland dürfen bestimmte Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen grundsätzlich nur mit der jeweils erforderlichen aufsichtsrechtlichen Berechtigung erbracht werden.

Die BaFin verweist in ihrer Mitteilung auf folgende Rechtsgrundlagen:

  • § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)
  • § 18 Absatz 3 Satz 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Die zweite Vorschrift betrifft insbesondere die Befugnis der BaFin, die Öffentlichkeit über bestimmte Sachverhalte im Zusammenhang mit Wertpapierangeboten zu informieren.

Die Warnung ist jedoch nicht mit einem rechtskräftigen Nachweis strafbarer Handlungen gleichzusetzen. Die Behörde spricht ausdrücklich von einem Verdacht hinsichtlich unerlaubter Finanz- und Wertpapierdienstleistungen.

BaFin stellt Identitätsmissbrauch fest

Besonders auffällig ist der ausdrückliche Hinweis der Finanzaufsicht auf einen Identitätsmissbrauch.

Bei einem solchen Vorgehen werden Unternehmensnamen, Identitätsmerkmale oder andere Angaben verwendet, um gegenüber potenziellen Kunden den Eindruck einer geschäftlichen Berechtigung oder einer Verbindung zu einem anderen Unternehmen zu erwecken.

Die BaFin bezeichnet den Vorgang im Zusammenhang mit „Vortex Street Fund Limited“ ausdrücklich als Identitätsmissbrauch.

Aus der vorliegenden Bekanntmachung geht allerdings nicht näher hervor, welche konkrete Unternehmensidentität missbraucht wird und welche rechtmäßig bestehende Gesellschaft gegebenenfalls betroffen ist.

Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, ohne zusätzliche Belege ein bestimmtes Unternehmen als Opfer des Identitätsmissbrauchs zu benennen.

Ebenso wenig darf die Verwendung des Namens OpenAI automatisch als Nachweis einer von OpenAI bestätigten Identitätstäuschung gewertet werden.

Warum vermeintliche Börsengang-Angebote besonders kritisch geprüft werden sollten

Ein Börsengang eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Aktien eines Unternehmens erstmals an einem öffentlichen Markt anzubieten.

Ob und unter welchen Bedingungen sich Privatanleger daran beteiligen können, hängt jedoch von der konkreten Transaktion, den beteiligten Finanzinstituten, den rechtlichen Voraussetzungen und den offiziellen Angebotsunterlagen ab.

Angebote, die einen besonders frühen oder exklusiven Zugang zu Aktien eines bekannten Unternehmens versprechen, sollten deshalb sorgfältig überprüft werden.

Warnsignale können insbesondere sein:

  • angeblich garantierte Aktienzuteilungen vor einem Börsengang,
  • erheblicher Zeitdruck bei der Anlageentscheidung,
  • fehlende oder nicht überprüfbare Angaben zum Anbieter,
  • Zahlungsaufforderungen auf Konten unbekannter Dritter,
  • unrealistische Renditeversprechen oder angeblich sichere Kursgewinne.

Diese Punkte beschreiben allgemeine Risiken unseriöser Anlageangebote. Die BaFin-Mitteilung enthält keine Feststellung, dass sämtliche dieser Merkmale bei vortex-street.com tatsächlich vorliegen.

Was sollten betroffene Anleger unternehmen?

Personen, die über vortex-street.com angesprochen wurden oder dort bereits persönliche Daten hinterlegt haben, sollten die Warnung der BaFin ernst nehmen.

Vor einer Geldanlage sollte insbesondere geprüft werden, ob der jeweilige Anbieter über die erforderliche Erlaubnis verfügt und ob angebotene Wertpapiere tatsächlich existieren.

Die Unternehmensdatenbank der BaFin kann bei der Überprüfung aufsichtsrechtlicher Berechtigungen helfen. Eine dortige Eintragung eines ähnlich benannten Unternehmens ist allerdings kein Beweis dafür, dass eine bestimmte Internetseite tatsächlich von diesem Unternehmen betrieben wird.

Wer bereits Zahlungen geleistet hat, sollte sämtliche Unterlagen und Zahlungsnachweise sichern und unverzüglich Kontakt mit seiner Bank aufnehmen, um mögliche Sicherungs- oder Rückrufmaßnahmen prüfen zu lassen.

Bei einem konkreten Betrugsverdacht kann außerdem eine Strafanzeige bei der Polizei sinnvoll sein.

Ob und in welchem Umfang bereits Anleger durch das Angebot von „Vortex Street Fund Limited“ geschädigt wurden, geht aus der BaFin-Mitteilung nicht hervor.

Fazit: Angebliche OpenAI-Aktien sind kein Nachweis für eine echte Beteiligungsmöglichkeit

Die BaFin warnt seit dem 29. Oktober 2026 vor Angeboten der „Vortex Street Fund Limited“ auf vortex-street.com.

Nach Angaben der Finanzaufsicht werden dort unter anderem angebliche OpenAI-Aktien im Zusammenhang mit einem Börsengang angeboten.

Die Behörde sieht den Verdacht unerlaubter Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und weist ausdrücklich auf einen Identitätsmissbrauch hin.

Die Warnmeldung bestätigt weder die Echtheit der angebotenen Aktien noch einen offiziellen OpenAI-Börsengang oder eine geschäftliche Verbindung zwischen OpenAI und den unbekannten Betreibern der Internetseite.

Anleger sollten deshalb keine Zahlungen aufgrund vermeintlich exklusiver OpenAI-Aktienangebote leisten, ohne zuvor die Identität des Anbieters, dessen aufsichtsrechtliche Berechtigung und die tatsächliche Existenz der angebotenen Wertpapiere unabhängig überprüft zu haben.

Die Bekanntmachung enthält bislang keine Angaben zu konkreten Anlegerverlusten oder zum Abschluss strafrechtlicher Ermittlungen.

 

Hier die Bafin-Meldung:

Vortex-street(.)com: Bafin warnt vor Website und Angebot von Aktien

Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten der „Vortex Street Fund Limited“ auf der Website vortex-street(.)com. Dort wird auch der Erwerb von angeblichen Aktien des Unternehmens (OpenAI-Börsengang) angeboten. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

29.10.2026

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der Bafin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienst-leistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 18 Absatz 3 Satz 1 Wertpapierprospektgesetz.

 

Vorsicht!

Die Bafin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor Finanzbetrug im Internet. Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie online Geld anlegen wollen und recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

 

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