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Neuseeland: FMA nimmt Aventador in Warnung vor gefälschter Prominentenwerbung auf

geralt (CC0), Pixabay

Die neuseeländische Finanzmarktaufsicht FMA hat die Bezeichnung Aventador und die Domain aventador.pro am 29. Oktober 2026 in ihre Warnmeldung zu betrügerischen Anlageplattformen mit gefälschter Prominentenwerbung aufgenommen.

Die Behörde warnt seit längerer Zeit vor Internetkampagnen, bei denen Bilder oder manipulierte Videos bekannter Persönlichkeiten verwendet werden, um angebliche Investmentplattformen zu bewerben. Häufig werden außerdem nachgeahmte Nachrichtenartikel eingesetzt, die wie Beiträge etablierter neuseeländischer Medien aussehen sollen.

Nach dem von der FMA beschriebenen Ablauf gelangen Betroffene über eine Anzeige zu einem vermeintlichen Medienbericht und anschließend zu einer Handelsplattform. Nach Eingabe ihrer Kontaktdaten erhalten sie einen Anruf von einer Person, die sich als Broker oder Finanzberater ausgibt. Zunächst wird häufig eine vergleichsweise geringe Einzahlung von etwa 250 US-Dollar oder 250 Euro verlangt.

Teilweise sollen Nutzer anschließend Fernwartungsprogramme wie AnyDesk installieren. Die angeblichen Berater können dadurch Zugriff auf Computer, Onlinebanking oder persönliche Daten erhalten. Elektronische Handelsoberflächen zeigen möglicherweise vermeintliche Gewinne an, die keine tatsächlich vorhandenen oder auszahlbaren Vermögenswerte belegen.

Sobald eine Auszahlung verlangt wird, fordern die Verantwortlichen nach Darstellung der FMA häufig weitere Zahlungen, etwa für angebliche Steuern, Gebühren oder die Freigabe des Kontos. Auch nach Zahlung dieser Beträge werde das vermeintliche Guthaben regelmäßig nicht ausgezahlt.

Die Warnung vor Aventador ist daher nicht lediglich als Hinweis auf ein allgemeines Marktrisiko zu verstehen. Die FMA ordnet die Domain ausdrücklich einem bekannten Muster gefälschter Prominentenwerbung und zweifelhafter Handelsplattformen zu. Eine strafrechtliche Verurteilung bestimmter Verantwortlicher ist damit allerdings nicht festgestellt.

Personen, die bereits Geld überwiesen oder Fernzugriffssoftware installiert haben, sollten den Kontakt abbrechen, ihre Bank unverzüglich informieren und das betroffene Gerät fachkundig untersuchen lassen. Weitere „Freigabegebühren“ oder vermeintliche Steuern sollten nicht gezahlt werden.

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