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Viagogo: Teure Tickets, hohe Gebühren und Ärger beim Einlass – welche Rechte haben Verbraucher?

geralt (CC0), Pixabay

Ein Konzert der Lieblingsband, ein wichtiges Fußballspiel oder ein ausverkauftes Festival: Wer unbedingt dabei sein möchte, sucht häufig auch dann noch nach Eintrittskarten, wenn der offizielle Vorverkauf längst beendet ist. Auf Plattformen wie Viagogo werden für zahlreiche Veranstaltungen weiterhin Tickets angeboten. Doch was zunächst wie eine gewöhnliche Verkaufsstelle aussieht, kann für Verbraucher erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen.

Die Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor Problemen beim Ticketkauf über die Online-Ticketbörse Viagogo. In ihrem zuletzt am 16. Oktober 2026 aktualisierten Beitrag weisen sie insbesondere auf hohe Preisaufschläge, zusätzliche Gebühren, unklare Verkäuferinformationen und Schwierigkeiten mit ungültigen oder personalisierten Eintrittskarten hin.

Besonders ärgerlich wird es, wenn Käufer mehrere Hundert Euro bezahlen, anschließend aber keine gültige Eintrittskarte erhalten oder am Veranstaltungseingang abgewiesen werden.

Doch wie funktioniert Viagogo eigentlich? Welche Rechte haben Verbraucher, wenn Tickets nicht geliefert werden? Was gilt bei überhöhten Preisen? Und wie können sich Konzert- und Sportfans vor einem kostspieligen Fehlkauf schützen?

Viagogo ist eine Ticketbörse – keine gewöhnliche Vorverkaufsstelle

Ein zentrales Problem besteht nach Auffassung der Verbraucherzentralen darin, dass viele Interessenten nicht unmittelbar erkennen, welche Rolle Viagogo beim Ticketverkauf einnimmt.

Die Plattform vermittelt Eintrittskarten zwischen Verkäufern und Käufern. Sie ist damit grundsätzlich dem sogenannten Ticketzweitmarkt zuzuordnen.

Das bedeutet: Die angebotenen Eintrittskarten stammen nicht zwangsläufig direkt vom Veranstalter oder einem offiziell beauftragten Ticketanbieter.

Vielmehr können Karten von Personen oder Unternehmen angeboten werden, die sie zuvor erworben haben und nun weiterverkaufen möchten.

Für Käufer ist dieser Unterschied von erheblicher Bedeutung.

Wer ein Ticket direkt bei einer offiziellen Vorverkaufsstelle erwirbt, kann in der Regel nachvollziehen, wer sein Vertragspartner ist und unter welchen Bedingungen die Eintrittskarte ausgegeben wird.

Beim Kauf über eine Ticketbörse können dagegen zusätzliche Fragen entstehen.

Ist der Verkäufer eine Privatperson oder ein gewerblicher Händler? Ist das Ticket tatsächlich vorhanden? Darf es weiterverkauft werden? Und wird der Veranstalter die Eintrittskarte am Eingang akzeptieren?

Nach Darstellung der Verbraucherzentralen war die Vermittlerrolle von Viagogo für Kunden nicht immer ausreichend transparent.

Gerade die Gestaltung des Buchungsvorgangs konnte den Eindruck erwecken, es handele sich um eine offizielle Ticketverkaufsstelle.

Warum Tickets bei Viagogo deutlich teurer sein können

Besonders begehrte Veranstaltungen führen häufig dazu, dass Eintrittskarten auf dem Zweitmarkt zu erheblich höheren Preisen angeboten werden.

Das betrifft beispielsweise Konzerte international bekannter Künstler, große Sportereignisse oder Veranstaltungen mit sehr begrenztem Kartenkontingent.

Wenn die Nachfrage das verfügbare Angebot übersteigt, können Wiederverkäufer versuchen, hohe Preisaufschläge durchzusetzen.

Die Verbraucherzentralen verweisen auf eine Untersuchung der damaligen Marktwächter der Verbraucherzentrale Bayern.

Bei einer Stichprobe zu Konzerten in München im April und Mai 2019 kosteten die untersuchten Eintrittskarten auf Viagogo durchschnittlich nahezu das Dreifache des ursprünglichen Ticketpreises.

In einzelnen Fällen wurden sogar Preise festgestellt, die etwa achtmal so hoch waren wie der Originalpreis.

Diese Zahlen zeigen, welche Preisunterschiede auf dem Ticketzweitmarkt möglich sind.

Allerdings handelt es sich um eine historische Stichprobe aus dem Jahr 2019. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass sämtliche aktuellen Angebote auf Viagogo vergleichbare Aufschläge aufweisen.

Für Verbraucher bleibt die grundsätzliche Gefahr dennoch bestehen: Ein Ticket kann erheblich mehr kosten als beim offiziellen Anbieter.

Beispiel: Wenn aus einem 80-Euro-Ticket plötzlich 240 Euro werden

Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt eine einfache Beispielrechnung.

Eine Eintrittskarte kostet beim offiziellen Veranstalter ursprünglich 80 Euro.

Auf einer Wiederverkaufsplattform wird dieselbe Karte für 240 Euro angeboten.

Damit liegt der verlangte Preis beim Dreifachen des ursprünglichen Verkaufspreises.

Kommen anschließend noch Vermittlungs- oder Bearbeitungsgebühren hinzu, kann sich der Gesamtbetrag weiter erhöhen.

Bei zwei Eintrittskarten entstehen dadurch schnell Ausgaben von mehreren Hundert Euro.

Besonders problematisch ist, wenn Verbraucher den ursprünglichen Kartenpreis nicht kennen.

Sie können dann nur schwer beurteilen, ob das Angebot angemessen ist oder einen erheblichen Aufschlag enthält.

Deshalb sollten Interessenten vor dem Kauf möglichst den offiziellen Originalpreis recherchieren.

Auch bei vermeintlich ausverkauften Veranstaltungen lohnt es sich, zunächst die Internetseite des Veranstalters oder der offiziellen Vorverkaufsstelle zu besuchen.

Manchmal werden zusätzliche Kontingente freigegeben oder offizielle Wiederverkaufsmöglichkeiten angeboten.

Welche Angaben müssen Ticketbörsen zum Preis machen?

Beim Onlinekauf müssen Verbraucher vor einer verbindlichen Bestellung grundsätzlich erkennen können, welchen Gesamtpreis sie bezahlen sollen.

Dabei sind die einschlägigen gesetzlichen Preisangabepflichten zu beachten.

Nach Angaben der Verbraucherzentralen wurde bei Viagogo in der Vergangenheit kritisiert, dass zusätzliche Buchungs- und Abwicklungskosten sowie weitere Preisbestandteile nicht ausreichend transparent dargestellt worden seien.

Das kann dazu führen, dass Kunden zunächst einen vermeintlich günstigen Ticketpreis sehen und erst später feststellen, dass die Bestellung deutlich teurer wird.

Seit dem 28. Mai 2022 gelten außerdem besondere Informationspflichten beim Weiterverkauf von Eintrittskarten.

Bei entsprechenden Angeboten muss der ursprüngliche Ticketpreis zusätzlich zum verlangten Preis angegeben werden, sofern der Wiederverkäufer dem Plattformbetreiber diese Information zur Verfügung gestellt hat.

Diese Regelung soll Verbrauchern ermöglichen, Preisaufschläge besser zu erkennen.

Sie bedeutet allerdings nicht, dass bei jedem Angebot zwingend ein Originalpreis angezeigt werden muss.

Fehlt die entsprechende Information des Verkäufers, kann auch die Angabe des ursprünglichen Ticketpreises fehlen.

Verbraucher sollten deshalb vor dem Kauf stets prüfen, wie sich der Endpreis zusammensetzt und welche Gebühren zusätzlich verlangt werden.

Sind hohe Preisaufschläge beim Ticketweiterverkauf verboten?

Ein deutlich höherer Wiederverkaufspreis ist nicht automatisch rechtswidrig.

Ob ein bestimmter Preis zulässig ist, hängt von den konkreten Umständen und gegebenenfalls einschlägigen gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen ab.

Dabei können beispielsweise besondere Weiterverkaufsbedingungen des Veranstalters eine Rolle spielen.

Auch wettbewerbsrechtliche und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben können relevant sein.

Allein der Umstand, dass eine Eintrittskarte auf einer Zweitmarktplattform wesentlich teurer angeboten wird, begründet jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf Erstattung des Preisaufschlags.

Deshalb ist es besonders wichtig, den Gesamtpreis vor der Bestellung zu überprüfen.

Wer den Kauf zu einem deutlich höheren Preis bewusst abschließt, kann sich später nicht ohne Weiteres allein darauf berufen, dass die Karte ursprünglich günstiger gewesen sei.

Anders kann die Situation zu beurteilen sein, wenn vorgeschriebene Preisangaben fehlen, Verbraucher irregeführt werden oder andere Rechtsverstöße vorliegen.

Die rechtlichen Folgen müssen dann anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.

Personalisierte Tickets: Besonders hohes Risiko beim Weiterverkauf

Ein erhebliches Problem beim Ticketzweitmarkt sind personalisierte Eintrittskarten.

Bei solchen Tickets ist die Eintrittsberechtigung an eine bestimmte Person gebunden.

Das kann beispielsweise dadurch geschehen, dass der Name des ursprünglichen Käufers auf der Eintrittskarte steht.

Je nach Veranstaltungsbedingungen kann am Eingang eine Identitätskontrolle erfolgen.

Stimmt der Name auf dem Ticket nicht mit der Person überein, die die Veranstaltung besuchen möchte, kann der Zutritt verweigert werden.

Für Käufer auf dem Zweitmarkt ist das besonders riskant.

Sie können eine echte Eintrittskarte erhalten und trotzdem keinen Einlass bekommen.

Entscheidend ist, ob und unter welchen Voraussetzungen der Veranstalter eine Übertragung oder Umschreibung zulässt.

Bei manchen Veranstaltungen existieren offizielle Verfahren zur Weitergabe personalisierter Tickets.

Bei anderen können die Möglichkeiten eingeschränkt sein.

Verbraucher sollten deshalb vor dem Kauf überprüfen, ob das angebotene Ticket personalisiert ist und ob eine rechtmäßige Übertragung möglich ist.

Die bloße Zusicherung eines unbekannten Verkäufers, dass der Einlass funktionieren werde, sollte nicht als ausreichende Absicherung angesehen werden.

Gerichte haben sich mit der Ticketgarantie von Viagogo beschäftigt

Die Verbraucherzentrale Bayern ging bereits 2018 gerichtlich gegen Viagogo vor.

Im Mittelpunkt standen unter anderem die Darstellung der Plattform als Ticketbörse, die Transparenz der Verkäuferinformationen und die Werbung mit einer Ticketgarantie.

Nach Darstellung der Verbraucherzentralen folgte das Landgericht München wesentlichen Argumenten der Verbraucherschützer.

Auch das Oberlandesgericht München bestätigte in der Berufungsverhandlung wichtige Teile ihrer Rechtsauffassung.

Demnach muss Viagogo insbesondere die Identität gewerblicher Händler offenlegen.

Eine entsprechende allgemeine Pflicht zur Offenlegung der Identität privater Verkäufer wurde nach dem im Verbraucherzentralen-Beitrag geschilderten Verfahrensstand dagegen nicht bestätigt.

Ein weiterer Streitpunkt war die Werbung mit einer Garantie für gültige Tickets.

Die Gerichte beanstandeten nach Darstellung der Verbraucherzentralen insbesondere eine Garantieaussage, wenn der tatsächliche Zugang zur Veranstaltung wegen personalisierter Eintrittskarten nicht zuverlässig gewährleistet werden kann.

Für Verbraucher ist das ein wesentlicher Unterschied.

Ein Ticket kann technisch vorhanden und dennoch für den konkreten Käufer nicht nutzbar sein.

Eine Werbeaussage, die Sicherheit suggeriert, muss deshalb an den tatsächlichen Bedingungen des Ticketkaufs gemessen werden.

Was bedeutet die sogenannte Ticketgarantie für Käufer?

Viele Verbraucher verlassen sich bei einem Kauf über eine Wiederverkaufsplattform auf die dort beworbene Garantie.

Sie erwarten, dass sie entweder eine gültige Eintrittskarte erhalten oder ihr Geld zurückbekommen.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen war die frühere Werbung mit der Viagogo-Garantie jedoch problematisch.

Kritisiert wurde unter anderem, dass die Garantie den Eindruck besonderer Sicherheit vermittelte, während ihre tatsächlichen Bedingungen Einschränkungen enthielten.

Für Verbraucher ist deshalb entscheidend, welche Garantieleistungen zum Zeitpunkt der Bestellung tatsächlich vereinbart werden.

Eine freiwillige Garantie ist außerdem von gesetzlichen Ansprüchen zu unterscheiden.

Gesetzliche Rechte können beispielsweise gegenüber dem Verkäufer bestehen, wenn dieser seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

Ob zusätzlich Ansprüche gegen die Plattform bestehen, hängt von deren konkreter Rolle, den Vertragsbedingungen und dem jeweiligen Sachverhalt ab.

Es wäre daher zu pauschal, sämtliche Risiken rechtlich ausschließlich den Käufern zuzuordnen.

Praktisch kann die Durchsetzung von Ansprüchen allerdings erheblich erschwert sein, wenn der tatsächliche Verkäufer unbekannt bleibt oder sich im Ausland befindet.

Was tun, wenn das Ticket nicht geliefert wird?

Wer eine Eintrittskarte bezahlt hat, diese aber nicht erhält, sollte zunächst die Bestellung und den vereinbarten Liefertermin überprüfen.

Wichtig ist, sämtliche Unterlagen aufzubewahren.

Dazu gehören die Bestellbestätigung, Zahlungsnachweise, E-Mails und Nachrichten des Anbieters.

Anschließend sollte der zuständige Vertragspartner über den fehlenden Erhalt informiert werden.

Je nach Vertragsgestaltung kann es sinnvoll sein, eine angemessene Frist zur Lieferung zu setzen.

Bleibt die geschuldete Leistung aus, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Rechte bestehen.

Dazu kann beispielsweise ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht kommen.

Welche Ansprüche sich konkret ergeben, hängt unter anderem davon ab, ob der Verkäufer Unternehmer oder Privatperson ist und welche vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Zusätzlich sollte geprüft werden, ob der verwendete Zahlungsdienstleister eine Möglichkeit zur Beanstandung der Zahlung bietet.

Eine automatische Rückzahlung ist damit allerdings nicht garantiert.

Was tun, wenn man trotz Ticket keinen Einlass erhält?

Besonders belastend ist die Situation, wenn Verbraucher erst am Veranstaltungsort erfahren, dass ihre Eintrittskarte nicht akzeptiert wird.

Neben dem Ticketpreis können dann weitere Kosten entstanden sein.

Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Hotelübernachtungen oder andere Reiseausgaben.

Betroffene sollten zunächst versuchen, den Grund für die Zurückweisung dokumentieren zu lassen.

Hilfreich können eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters, Fotos der Eintrittskarte und vorhandene Kommunikation mit dem Ticketanbieter sein.

Anschließend sollte der Sachverhalt gegenüber dem Verkäufer beziehungsweise der Plattform gemeldet werden.

Je nach Fall können Ansprüche wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Leistung in Betracht kommen.

Ob auch zusätzliche Aufwendungen wie Reise- oder Übernachtungskosten ersetzt verlangt werden können, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Solche Ansprüche bestehen nicht automatisch in jedem Fall.

Entscheidend sind insbesondere die Verantwortlichkeit, der nachweisbare Schaden und weitere rechtliche Voraussetzungen.

Gibt es beim Onlinekauf von Eintrittskarten ein Widerrufsrecht?

Viele Verbraucher gehen davon aus, dass sie online gekaufte Tickets innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben können.

Bei Eintrittskarten für Veranstaltungen mit einem bestimmten Termin besteht jedoch grundsätzlich eine gesetzliche Ausnahme vom üblichen Widerrufsrecht, sofern die Voraussetzungen des § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB erfüllt sind.

Das bedeutet: Wer online eine Konzertkarte für einen festgelegten Veranstaltungstermin kauft, kann sich häufig nicht auf das allgemeine 14-tägige Widerrufsrecht berufen.

Dabei ist zu beachten, dass die konkrete rechtliche Einordnung des Vertrags und der beteiligten Parteien relevant bleibt.

Insbesondere beim Weiterverkauf zwischen Privatpersonen gelten andere Voraussetzungen als bei einem Verbrauchervertrag mit einem Unternehmer.

Unabhängig davon können Rechte bestehen, wenn die geschuldete Leistung nicht erbracht wird oder andere rechtlich relevante Probleme auftreten.

Ein fehlendes Widerrufsrecht bedeutet also nicht, dass Verbraucher bei einer nicht gelieferten oder unbrauchbaren Eintrittskarte grundsätzlich rechtlos wären.

Warum der tatsächliche Verkäufer wichtig ist

Beim Kauf über eine Ticketbörse ist entscheidend, mit wem der Kaufvertrag geschlossen wird.

Ein gewerblicher Händler unterliegt anderen gesetzlichen Pflichten als eine Privatperson.

Für Verbraucher kann diese Unterscheidung beispielsweise bei Informationspflichten und gesetzlichen Gewährleistungsfragen eine Rolle spielen.

Seit dem 28. Mai 2022 bestehen besondere Informationspflichten für Online-Marktplätze hinsichtlich der Frage, ob ein Anbieter nach eigener Erklärung als Unternehmer handelt.

Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Viagogo entsprechend darüber informieren muss, ob der Vertragspartner ein Unternehmen ist.

Allerdings kann es für Käufer schwierig bleiben, die tatsächliche Identität eines privaten Verkäufers festzustellen.

Wenn es später zu Streitigkeiten kommt, kann dies die Durchsetzung von Ansprüchen erschweren.

Deshalb sollten Verbraucher vor der Bestellung möglichst genau prüfen, welche Angaben zum Verkäufer verfügbar sind und welche Vertragsbedingungen gelten.

Wie können sich Verbraucher vor überteuerten Tickets schützen?

Der wichtigste Schutz besteht darin, zunächst die offiziellen Verkaufswege zu überprüfen.

Dazu gehört die Internetseite des Veranstalters.

Auch offizielle Ticketpartner und autorisierte Wiederverkaufsplattformen können eine Möglichkeit sein, Eintrittskarten zu erwerben.

Besonders bei personalisierten Tickets sollte auf offizielle Übertragungsverfahren geachtet werden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, den ursprünglichen Ticketpreis zu recherchieren.

Wer weiß, wie viel eine Eintrittskarte ursprünglich gekostet hat, kann Preisaufschläge besser einschätzen.

Auch die vollständigen Gebühren sollten vor Abschluss der Bestellung geprüft werden.

Verbraucher sollten sich nicht von Hinweisen auf angeblich geringe Restkontingente oder besonders hohe Nachfrage zu überstürzten Entscheidungen verleiten lassen.

Wichtig ist außerdem, die konkreten Bedingungen für eine Rückerstattung und die Verantwortlichkeit des Verkäufers zu verstehen.

Was ist bei ausverkauften Konzerten besonders wichtig?

Bei ausverkauften Veranstaltungen ist der Druck auf Fans häufig besonders groß.

Wer seit Monaten auf ein Konzert wartet, ist möglicherweise bereit, deutlich mehr als den ursprünglichen Preis zu bezahlen.

Genau in solchen Situationen steigt das Risiko unüberlegter Entscheidungen.

Vor einem Kauf auf dem Zweitmarkt sollte deshalb geprüft werden, ob der Veranstalter selbst einen offiziellen Wiederverkauf anbietet.

Manche Veranstalter ermöglichen die kontrollierte Weitergabe von Tickets über bestimmte Plattformen.

Dabei kann gegebenenfalls auch eine Personalisierung angepasst werden.

Solche Angebote können gegenüber einem Kauf von unbekannten Dritten Vorteile bieten.

Allerdings sollten auch dort die jeweiligen Bedingungen und Gebühren geprüft werden.

Ein offizieller Wiederverkaufsweg bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei Kosten oder Einschränkungen bestehen.

Welche Möglichkeiten haben Verbraucher bei Problemen mit Viagogo?

Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, sollten Betroffene möglichst frühzeitig handeln.

Zunächst ist wichtig, die vollständige Bestellung zu dokumentieren.

Dazu gehören insbesondere der angezeigte Ticketpreis, zusätzliche Gebühren, die Angaben zum Verkäufer und die Bedingungen einer etwaigen Garantie.

Bei Problemen mit der Lieferung oder Gültigkeit sollte der Anbieter schriftlich kontaktiert werden.

Wenn keine zufriedenstellende Lösung erreicht wird, können Verbraucher sich an eine Verbraucherzentrale wenden.

Auch eine rechtliche Prüfung kann sinnvoll sein, insbesondere wenn es um hohe Beträge oder zusätzliche Schäden geht.

Bei einem konkreten Betrugsverdacht kommt außerdem eine Strafanzeige in Betracht.

Allerdings ist nicht jede überteuerte oder problematische Ticketbestellung automatisch ein strafbarer Betrug.

Entscheidend ist, welche Angaben gemacht wurden, welche Leistungen vereinbart waren und ob tatsächlich eine Täuschung vorliegt.

Warum Transparenz beim Ticketzweitmarkt so wichtig ist

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist für sich genommen kein ungewöhnlicher Vorgang.

Menschen können erkranken, kurzfristig verhindert sein oder ihre Reisepläne ändern.

In solchen Fällen kann ein Zweitmarkt dazu beitragen, dass bereits gekaufte Eintrittskarten nicht ungenutzt bleiben.

Problematisch wird es, wenn Verbraucher nicht ausreichend erkennen können, von wem sie kaufen, wie hoch der ursprüngliche Preis war und welche Risiken mit der Eintrittskarte verbunden sind.

Gerade bei personalisierten Tickets kann fehlende Transparenz schwerwiegende Folgen haben.

Auch hohe Gebühren können die Entscheidung beeinflussen, wenn sie erst spät im Bestellvorgang deutlich werden.

Aus Verbrauchersicht ist deshalb entscheidend, dass Preisangaben, Verkäuferinformationen und mögliche Einschränkungen klar und verständlich dargestellt werden.

Nur dann können Käufer eine informierte Entscheidung treffen.

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