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Rückruf bei Edeka und Marktkauf: Glasstücke in GUT&GÜNSTIG Himbeeren möglich – Verletzungsgefahr
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Rückruf bei Edeka und Marktkauf: Glasstücke in GUT&GÜNSTIG Himbeeren möglich – Verletzungsgefahr

Die Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG informiert über den Rückruf von GUT&GÜNSTIG Himbeeren tiefgefroren in der 500-Gramm-Packung. Betroffen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum 05.08.2028.

Grund für den Rückruf ist eine mögliche Verunreinigung mit Glasstücken. Nach Angaben des Unternehmens kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Beuteln der betroffenen Ware Glasfremdkörper befinden.

Der Artikel wurde vorwiegend über Edeka und Marktkauf vertrieben. Der Verkauf erfolgte in weiten Teilen Deutschlands, ausgenommen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die betroffenen Tiefkühl-Himbeeren keinesfalls mehr verzehren. Glasstücke können schwere Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie im Verdauungstrakt verursachen.

Welche GUT&GÜNSTIG Himbeeren sind vom Rückruf betroffen?

Der Rückruf betrifft folgenden Tiefkühlartikel:

Produktangabe Kennzeichnung
Produkt GUT&GÜNSTIG Himbeeren tiefgefroren
Marke GUT&GÜNSTIG
Packungsgröße 500 Gramm
Mindesthaltbarkeitsdatum 05.08.2028
Chargennummer Nicht angegeben
Hersteller Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG
Verkaufsstellen Vorwiegend Edeka und Marktkauf

Verbraucher sollten insbesondere das Mindesthaltbarkeitsdatum 05.08.2028 auf der Rückseite der Verpackung überprüfen.

Eine gesonderte Chargennummer oder EAN wird in der vorliegenden Rückrufinformation nicht genannt.

Andere Mindesthaltbarkeitsdaten der GUT&GÜNSTIG Himbeeren sind nach Angaben des Unternehmens nicht betroffen.

Grund des Rückrufs: Mögliche Glasstücke in Tiefkühl-Himbeeren

Nach Angaben des Herstellers kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen der zurückgerufenen Himbeeren Glasstücke befinden.

Wie die möglichen Fremdkörper in das Produkt gelangt sein könnten, wird in der vorliegenden Rückrufinformation nicht erläutert.

Bereits kleine Glassplitter können beim Verzehr erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Himbeeren direkt gegessen oder beispielsweise für Smoothies, Desserts und Kuchen verwendet werden.

Da Glasstücke in den Früchten möglicherweise nur schwer erkennbar sind, sollten Verbraucher nicht versuchen, die betroffenen Himbeeren selbst zu kontrollieren oder auszusortieren.

Auch das Erhitzen der Himbeeren beseitigt die Gefahr durch mögliche Glasfremdkörper nicht.

Welche Gesundheitsgefahren bestehen durch Glasstücke?

Glasfremdkörper in Lebensmitteln können beim Kauen und Schlucken zu Verletzungen führen.

Mögliche gesundheitliche Folgen sind:

  • Schnittverletzungen im Mund: Scharfkantige Glasstücke können Lippen, Zunge und Zahnfleisch verletzen.
  • Verletzungen im Rachen und in der Speiseröhre: Beim Verschlucken können Glassplitter Schleimhäute beschädigen.
  • Innere Verletzungen: Größere oder scharfkantige Fremdkörper können Verletzungen im Magen-Darm-Trakt verursachen.
  • Blutungen: Verletzungen durch Glas können mit inneren oder äußeren Blutungen verbunden sein.

Besonders gefährdet können Kinder sein, da sie mögliche Fremdkörper beim Essen unter Umständen nicht rechtzeitig bemerken.

Personen, die betroffene Himbeeren gegessen haben und anschließend Schmerzen beim Schlucken, Blutungen, starke Bauchschmerzen oder andere auffällige Beschwerden entwickeln, sollten umgehend ärztliche Hilfe aufsuchen.

Bei Verdacht auf verschluckte Glassplitter sollte kein Erbrechen ausgelöst werden.

In welchen Bundesländern wurden die Himbeeren verkauft?

Die zurückgerufenen GUT&GÜNSTIG Himbeeren wurden nach Angaben des Herstellers bundesweit angeboten, allerdings mit drei Ausnahmen.

Nicht betroffen vom angegebenen Vertriebsgebiet sind:

  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Hamburg

Der Rückruf betrifft damit nach den vorliegenden Angaben folgende 13 Bundesländer:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Der Vertrieb erfolgte vorwiegend über Edeka und Marktkauf. Weitere Verkaufsstellen werden in der Rückrufmeldung nicht konkret benannt.

Verbraucher sollten unabhängig vom Einkaufsort die Produktkennzeichnung überprüfen, wenn sie entsprechende Tiefkühl-Himbeeren besitzen.

Rückgabe und Kaufpreiserstattung bei Edeka und Marktkauf

Kundinnen und Kunden, die eine betroffene Packung gekauft haben, sollten die Himbeeren nicht mehr verwenden.

Das Produkt kann in der jeweiligen Einkaufsstätte zurückgegeben werden.

Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.

Eine Rückgabe ist somit auch dann möglich, wenn der ursprüngliche Kaufbeleg nicht mehr vorhanden ist.

Hersteller und Kundenservice

Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG

Für Fragen zum Rückruf steht der Kundenservice per E-Mail zur Verfügung.

E-Mail: Kundenservice@juetro-tkk.de

Weitere Einzelheiten enthält die offizielle Kundeninformation zum Rückruf der GUT&GÜNSTIG Himbeeren (PDF).

Fazit: GUT&GÜNSTIG Himbeeren mit MHD 05.08.2028 nicht mehr verzehren

Der Rückruf betrifft GUT&GÜNSTIG Himbeeren tiefgefroren in der 500-Gramm-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.08.2028.

Nach Angaben der Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG können sich in einzelnen Packungen Glasstücke befinden. Diese stellen ein ernst zu nehmendes Verletzungsrisiko dar.

Die betroffenen Himbeeren wurden vorwiegend bei Edeka und Marktkauf in 13 Bundesländern verkauft. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg sind nach Unternehmensangaben vom Vertriebsgebiet ausgenommen.

Verbraucher sollten betroffene Packungen nicht mehr verzehren und zur Verkaufsstelle zurückbringen. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.

Stand: 26. Oktober 2026.

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