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Norwegen: Finanzaufsicht warnt vor KlarFX und 4Markets

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Die norwegische Finanzaufsicht Finanstilsynet warnt vor den Online-Handelsplattformen KlarFX und 4Markets. Nach Angaben der Behörde werden die Angebote gegenüber Menschen in Norwegen beworben, obwohl die Betreiber nicht über die erforderliche Erlaubnis zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen verfügen.

KlarFX tritt den Angaben zufolge über die Internetseite klarfx1.com auf. Das Angebot von 4Markets ist unter anderem über die Adresse trade.4-mkt.com erreichbar. Beide Warnungen wurden am 20. Oktober 2026 veröffentlicht.

Finanstilsynet stellt klar, dass die Plattformen nicht berechtigt sind, in Norwegen erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Ihre Geschäftstätigkeit werde daher weder durch die norwegische Finanzaufsicht kontrolliert noch von ihr gebilligt. Die Behörde rät ausdrücklich davon ab, mit KlarFX oder 4Markets Verträge abzuschließen oder Geld beziehungsweise andere Vermögenswerte an die Angebote zu übertragen.

Besondere Vorsicht ist nach Einschätzung der Aufsicht geboten, wenn vermeintliche Anlageberater mit außergewöhnlich hohen Renditen werben, Interessenten unter Zeitdruck setzen oder über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste Kontakt aufnehmen. Auch die Aufforderung, Programme für einen Fernzugriff auf den eigenen Computer oder das Mobiltelefon zu installieren, gilt als deutliches Warnsignal. Über solche Anwendungen können Dritte unter Umständen auf persönliche Daten, Onlinebanking-Zugänge oder andere sensible Informationen zugreifen.

Menschen, die bereits Geld an eines der Angebote überwiesen haben, sollten keine weiteren Zahlungen leisten. Das gilt insbesondere für angebliche Steuern, Freigabegebühren oder zusätzliche Einzahlungen, die als Voraussetzung für eine Auszahlung dargestellt werden. Betroffene sollten ihre Bank unverzüglich informieren, Überweisungsbelege und Nachrichten sichern und den Vorgang bei den zuständigen Behörden anzeigen.

Die behördlichen Mitteilungen belegen zunächst, dass die genannten Plattformen nach den Feststellungen von Finanstilsynet keine Zulassung für entsprechende Dienstleistungen in Norwegen besitzen. Ob darüber hinaus strafbare Handlungen vorliegen und wer dafür verantwortlich sein könnte, wäre gegebenenfalls in gesonderten Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren zu klären.

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