Die französische Finanzmarktaufsicht AMF und die Bankenaufsicht ACPR haben ihre schwarzen Listen nicht zugelassener Finanzangebote aktualisiert. Die am 22. Oktober 2026 veröffentlichte Warnung betrifft zahlreiche Internetseiten, über die in Frankreich Investitionen am Devisenmarkt oder Geschäfte mit Kryptowerte-Derivaten angeboten worden sein sollen, ohne dass die Betreiber über die dafür erforderliche Erlaubnis verfügen.
Im dritten Quartal 2026 nahmen die Behörden 26 neue Internetseiten aus dem Forex-Bereich sowie zehn Seiten mit Angeboten zu Kryptowerte-Derivaten in ihre Warnlisten auf. Zu den genannten Internetadressen gehören unter anderem:
- act-capital.cc
- act-capital.io
- atlas-finance.org
- corsokane.org
- client.corsokane.org
- netixos.com
- client.netixos.com
- quantx-group.com
- client.quantx-group.com
- ecxtrade.com
- equity-cap.com
- imperial-finance.ltd
- investcapitalworld.co
- invexxia.com
Seit Beginn des Jahres 2026 wurden nach Angaben der französischen Aufsichtsbehörden insgesamt 57 nicht zugelassene Forex-Seiten und 36 Internetangebote für Kryptowerte-Derivate neu erfasst. Daneben warnte die AMF am selben Tag in einer gesonderten Mitteilung vor 26 weiteren Seiten, über die Kryptowerte oder entsprechende Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung angeboten worden sein sollen.
Die Aufnahme in eine schwarze Liste bedeutet, dass die betreffenden Internetangebote nach den Erkenntnissen der französischen Behörden nicht über die notwendige Zulassung verfügen. Sie ist jedoch nicht automatisch mit einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung der verantwortlichen Personen gleichzusetzen.
Menschen sollten sich nicht allein auf einen professionell wirkenden Internetauftritt, angezeigte Gewinne oder angebliche Kundenbewertungen verlassen. Auch eine ausländische Firmenanschrift oder eine eingeblendete Registrierungsnummer belegt nicht, dass der Anbieter in Frankreich oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen ist.
Wer bereits Geld an eines der genannten Angebote überwiesen hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn für eine Auszahlung zusätzliche Steuern, Versicherungsbeiträge, Provisionen oder Freigabegebühren verlangt werden. Betroffene sollten ihre Bank informieren und sämtliche E-Mails, Chatverläufe, Kontoangaben, Zahlungsbelege und Bildschirmaufnahmen sichern.
Ob eine Gesellschaft Finanzdienstleistungen in Frankreich anbieten darf, lässt sich über die amtlichen Register für zugelassene Finanzdienstleister und Vermittler überprüfen. Dabei sollten ausschließlich die Internetadressen der zuständigen Behörden verwendet werden – nicht die Links, die ein Anbieter selbst übermittelt.