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Italien: Consob ordnet Sperrung von fünf nicht genehmigten Finanzseiten an

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Die italienische Finanzmarktaufsicht Consob ist gegen fünf Internetangebote vorgegangen, über die nach ihrer Einschätzung unerlaubt Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten wurden. Die Behörde gab am 23. Oktober 2026 bekannt, die Sperrung der betreffenden Seiten für Nutzer in Italien angeordnet zu haben.

Von der Maßnahme betroffen sind die Angebote RLMAsstStrategy, Ava Invest, GMTrade, Brelliozo IA und IncomeMax. Zu RLMAsstStrategy nennt die Behörde die Internetseite rlmassetstrategy.com sowie die dazugehörigen Bereiche client.rlmassetstrategy.com und webtrader.rlmassetstrategy.com. Ava Invest soll über ava-inv.com und web-trendix.com aufgetreten sein. GMTrade wurde mit gmtrade.co und my.gmtrade.co in Verbindung gebracht. Hinzu kommen Brelliozo IA unter brelliozoia-it.com sowie IncomeMax über iincome-max.com und web.iincomemax.com.

Nach Darstellung der Consob wurden über drei der Internetangebote ohne die notwendige Genehmigung Wertpapierdienstleistungen angeboten. Bei zwei weiteren Angeboten ging es um nicht erlaubte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten. Die Aufsicht nutzte deshalb ihre gesetzlichen Befugnisse, italienische Internetanbieter zur Sperrung der betreffenden Seiten anzuweisen.

Eine solche Sperrverfügung ist eine aufsichtsrechtliche Schutzmaßnahme. Sie soll verhindern, dass weitere Menschen über nicht genehmigte Internetangebote angesprochen werden oder dort Geld einzahlen. Bis eine angeordnete Sperrung technisch vollständig umgesetzt ist, können allerdings einige Tage vergehen. Auch über veränderte Internetadressen, Weiterleitungen oder neu eingerichtete Seiten können Angebote zeitweise weiterhin erreichbar sein.

Die bloße Erreichbarkeit einer Handelsplattform sagt nichts darüber aus, ob deren Betreiber über eine gültige Erlaubnis verfügen. Professionell gestaltete Internetseiten, dargestellte Kursentwicklungen, vermeintliche Kundenbewertungen oder Hinweise auf angebliche Auszeichnungen ersetzen keine behördliche Zulassung. Gleiches gilt für die Einblendung von Firmenanschriften, Registrierungsnummern oder fremden Lizenzdaten. Solche Angaben müssen unabhängig in den amtlichen Registern überprüft werden.

Wer bereits Geld an eines der genannten Angebote überwiesen hat, sollte von weiteren Einzahlungen absehen und sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Vertragsunterlagen und Bildschirmaufnahmen der Plattform. Forderungen nach weiteren Zahlungen für angebliche Steuern, Versicherungen, Geldwäscheprüfungen oder die Freischaltung eines Guthabens sollten besonders kritisch behandelt werden.

Die Verfügung der Consob ist nicht automatisch mit einer strafrechtlichen Verurteilung der hinter den Angeboten stehenden Personen gleichzusetzen. Sie dokumentiert jedoch die Feststellung der Behörde, dass über die genannten Seiten erlaubnispflichtige Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die notwendige Genehmigung angeboten wurden.

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