Das Insolvenzgericht Stuttgart hat den Antrag der GHS Gesellschaft für hydraulische Systeme mbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 9 IN 1404/26 und ist vom 26.10.2026. Sitz des Unternehmens ist Waiblingen. Die Firma ist im Register des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 263373 eingetragen.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Es kommt also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger. Für Gläubiger ist das meist eine schlechte Nachricht, weil die Aussichten auf eine Zahlung in solchen Fällen in der Regel gering sind.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist die Sache für das Gericht zunächst beendet. Eine geordnete Abwicklung über ein eröffnetes Insolvenzverfahren findet nicht statt. Stattdessen wird der Vorgang im Handelsregister nachvollziehbar, und die Gesellschaft wird in der Regel später aufgelöst und anschließend gelöscht.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Wer noch Forderungen gegen die GHS Gesellschaft für hydraulische Systeme mbH hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Eine automatische Durchsetzung oder Auszahlung über ein Insolvenzverfahren gibt es hier nicht. Das betrifft zum Beispiel offene Rechnungen, Leistungen, Anzahlungen oder andere Ansprüche, die noch nicht ausgeglichen wurden.
Für Kunden, die Unterlagen zu offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen besitzen, ist es wichtig, Belege und Korrespondenz sorgfältig zu sichern. Wer unsicher ist, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, sollte sich frühzeitig beraten lassen. Bei einer Abweisung mangels Masse können die Möglichkeiten, noch Geld zu erhalten, begrenzt sein.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten alle vorhandenen Unterlagen prüfen und sichern, etwa Rechnungen, Verträge, Zahlungsnachweise und E-Mails. Wer Forderungen geltend machen möchte, sollte rasch klären, ob und auf welchem Weg dies noch möglich ist. In vielen Fällen kann ein schneller rechtlicher Rat helfen, die nächsten Schritte besser einzuschätzen.
Wichtig ist vor allem: Nicht zu lange warten. Wer Ansprüche hat, sollte sie jetzt geordnet dokumentieren und sich bei Bedarf Unterstützung holen.