Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag der MR Gastro City-Start GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 3617 IN 4474/26. Die Bekanntmachung wurde am 26.10.2026 veröffentlicht. Die Firma hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister Berlin unter HRB 235541 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet in der Regel nicht statt.
Für die Gesellschaft hat eine solche Entscheidung meist weitreichende Folgen. In der Praxis wird die Gesellschaft in der Regel aufgelöst; später kann sie aus dem Register gelöscht werden. Für Gläubiger bedeutet das: Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind dabei meist gering.
Folgen für Gläubiger und Kunden
Wer noch offene Forderungen gegen die MR Gastro City-Start GmbH hat, sollte seine Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ebenfalls prüfen, welche Belege sie haben und ob sie ihre Ansprüche selbst geltend machen können. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, zeitnah Rechtsrat einzuholen.
Wichtig ist: Durch die Abweisung mangels Masse gibt es keinen Insolvenzverwalter, der Ansprüche bündelt oder eine Verteilung organisiert. Betroffene müssen deshalb selbst aktiv werden, wenn sie ihre Rechte sichern wollen.
Hinweis zum Registereintrag
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Gastronomie. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten alle Unterlagen sofort zusammenstellen, offene Forderungen dokumentieren und Fristen im Blick behalten. Wer unsicher ist, ob und wie Ansprüche noch durchsetzbar sind, sollte sich rechtlich beraten lassen. Je früher gehandelt wird, desto besser lassen sich Beweise sichern und weitere Nachteile vermeiden.