Das Insolvenzgericht Betzdorf hat im Verfahren 11 IN 50/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Selmi Pharma GmbH mit Sitz in Scheuerfeld am 26.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist im Register beim Amtsgericht Montabaur unter HRB 31363 geführt.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt damit nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist eine schwierige Situation. Ihre Forderungen werden nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens gesammelt und geprüft. Wer noch Geld zu bekommen hat, muss seine Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind in solchen Fällen häufig gering.
Folgen für die Gesellschaft und Gläubiger
Mit der Abweisung mangels Masse ist die Sache für das Unternehmen nicht erledigt, aber die rechtlichen Folgen sind erheblich. In der Regel folgt auf eine solche Entscheidung die Eintragung ins Handelsregister, anschließend kann die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung erfolgen. Ein Insolvenzverwalter wird bei einer Abweisung mangels Masse nicht bestellt.
Wer als Gläubiger offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die eigenen Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und mögliche schriftliche Absprachen. Auch wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine hat, sollte die Nachweise geordnet aufbewahren und prüfen, ob sich rechtlicher Rat lohnt.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Ansprüche prüfen und alle Belege vollständig sichern. Wichtig ist, Fristen und mögliche weitere Registereintragungen im Blick zu behalten. Wenn es um größere Beträge oder unklare Vertragslagen geht, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Wer bereits Zahlungen geleistet hat oder noch Leistungen erwartet, sollte zeitnah handeln und nichts unbeachtet lassen.