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Hamburg: Vorläufige Verwaltung über Baines Management Agency GmbH angeordnet

Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Baines Management Agency GmbH am 26.10.2026 um 11:33 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist die Firma mit Sitz in Hamburg und dem Aktenzeichen 67a IN 436/26 beim Insolvenzgericht Hamburg.

Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet

Nach der Bekanntmachung wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das heißt: Die Firma kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Solche Maßnahmen sollen das Vermögen sichern, bis das Gericht weitere Entscheidungen im Insolvenzantragsverfahren trifft.

Für Verbraucher, Anleger oder andere Gläubiger bedeutet das vor allem, dass die Zahlungs- und Vermögenslage der Firma unter gerichtlicher Kontrolle steht. Forderungen gegen das Unternehmen bestehen dadurch nicht automatisch nicht mehr, aber der Umgang mit Zahlungen und Vermögenswerten ist eingeschränkt. Wer noch Geld von der Firma erwartet, sollte die Anordnung ernst nehmen und die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Wer eingesetzt wurde

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann aus Hamburg bestellt. Seine Kanzleiadresse in der Bekanntmachung lautet Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg. Nach dem Beschluss sollen Schuldner der Antragstellerin nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung leisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Weitere Angaben zur wirtschaftlichen Lage oder zu den Gründen der Antragstellung enthält die Bekanntmachung nicht.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten eigene Verträge, offene Rechnungen und Zahlungen prüfen und nichts überstürzen. Wer Forderungen gegen die Baines Management Agency GmbH hat, sollte Unterlagen sorgfältig aufbewahren und auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts achten. Wichtig ist, nur nach dem gerichtlichen Beschluss zu handeln und keine eigenmächtigen Absprachen zu treffen.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Beratung und Handhabung von in der Öffentlichkeit stehenden Personen, Unternehmensberatung. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

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