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Kleve: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen im Verfahren gegen GS Straßen- & Tiefbau GmbH an

Das Amtsgericht Kleve hat am 26.10.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GS Straßen- & Tiefbau GmbH eine Bekanntmachung zu Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 38 IN 13/26. Sitz des Unternehmens ist Kamp-Lintfort. Die Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19413 eingetragen.

Worum es bei Sicherungsmaßnahmen geht

Sicherungsmaßnahmen sind gerichtliche Schritte in der Zeit vor einer möglichen Insolvenzeröffnung. Sie sollen verhindern, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft oder unkontrolliert verändert werden. Für Laien heißt das: Das Gericht greift früh ein, damit die vorhandene Masse für ein späteres Insolvenzverfahren erhalten bleibt. Die Bekanntmachung selbst sagt noch nicht, dass das Verfahren eröffnet wurde. Sie zeigt aber, dass das Gericht bereits Maßnahmen zur Sicherung geprüft und angeordnet beziehungsweise bekannt gemacht hat.

In der Veröffentlichung heißt es außerdem, dass ein Beschluss vom 08.10.2026 gemäß § 4 InsO in Verbindung mit § 319 ZPO im Rubrum wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt wurde. Nach dem Bekanntmachungstext soll damit klargestellt werden, dass die Schuldnerin nicht von Rechtsanwalt Joachim Hetz vertreten wird. Weitere Einzelheiten zu den Gründen oder zum Umfang der Sicherungsmaßnahmen nennt der Text nicht.

Was das für Kunden, Gläubiger und andere Betroffene bedeuten kann

Für Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger ist eine solche Bekanntmachung ein Warnsignal. Sie sollten ihre offenen Forderungen und laufenden Verträge genau prüfen. Wer noch Geld zu bekommen hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Lieferscheine, Verträge und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten. Auch wer mit dem Unternehmen noch in Geschäftsbeziehung steht, sollte sich auf mögliche Einschränkungen einstellen, weil das Gericht mit Sicherungsmaßnahmen in das Verfahren eingreift.

Die Bekanntmachung sagt nichts darüber aus, ob und in welchem Umfang Forderungen später noch vollständig erfüllt werden. Ebenso enthält sie keine Aussage dazu, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Für Betroffene ist daher wichtig, die weiteren Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts Kleve unter dem Aktenzeichen 38 IN 13/26 im Blick zu behalten.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Ansprüche gegen die GS Straßen- & Tiefbau GmbH hat, sollte alle Unterlagen sichern und auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts Kleve achten. Wichtig ist auch, Fristen nicht zu verpassen, falls später Forderungen zur Anmeldung aufgefordert werden. Bei Unsicherheit kann es helfen, anwaltlichen oder insolvenzrechtlichen Rat einzuholen.

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