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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen bei H & S 61 GmbH in Duisburg angeordnet

Das Amtsgericht Duisburg hat am 26.10.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der H & S 61 GmbH mit dem Aktenzeichen 620 IN 2233/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 29288 eingetragen und hat ihren Sitz in Duisburg. Solche Maßnahmen dienen dazu, Vermögen zu sichern, solange noch geprüft wird, ob und wie das Insolvenzverfahren weitergeführt wird.

Nach der Bekanntmachung wurde Rechtsanwalt Nils Meißner aus Mülheim an der Ruhr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für Betroffene ist das wichtig, weil ab diesem Zeitpunkt nicht mehr allein die Gesellschaft über ihr Vermögen verfügen kann. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle verschoben oder verbraucht werden.

Was die Anordnung für Kunden und Geschäftspartner bedeutet

Die Bekanntmachung richtet sich auch an die Schuldner der Gesellschaft, also an Personen oder Unternehmen, die der H & S 61 GmbH noch Geld schulden. Ihnen wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen sollen sie nur noch unter Beachtung der Anordnung leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Für Gläubiger kann das bedeuten, dass Zahlungen zunächst nicht mehr auf dem üblichen Weg erfolgen dürfen.

Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind durch die Anordnung vorerst eingeschränkt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Gläubiger heißt das: Einzelne Vollstreckungen sollen nicht mehr bevorzugt durchgesetzt werden, solange die Sicherungsmaßnahmen gelten.

Welche Wirkung die Sicherungsmaßnahmen haben

Die Anordnung ist noch keine Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist eine vorläufige Schutzmaßnahme. Das Gericht sorgt damit dafür, dass Vermögenswerte bis zur weiteren Prüfung gesichert bleiben und keine unkontrollierten Zahlungen oder Verfügungen stattfinden. Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger kann das ein Hinweis darauf sein, dass Forderungen und laufende Zahlungen besonders aufmerksam geprüft werden sollten.

Wichtig ist: Aus der Bekanntmachung selbst ergeben sich keine Angaben zu den Ursachen des Verfahrens, zur wirtschaftlichen Lage im Einzelnen oder zu einer späteren Entwicklung. Sicher ist nur, dass das Amtsgericht Duisburg am 26.10.2026 im Verfahren 620 IN 2233/26 diese Schutzmaßnahmen angeordnet hat.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die H & S 61 GmbH hat oder Zahlungen an das Unternehmen leisten sollte, sollte die Anordnung genau beachten und keine Zahlungen ohne Prüfung vornehmen. Wer unsicher ist, sollte Unterlagen zu offenen Forderungen, Verträgen oder Rechnungen geordnet bereithalten und auf weitere Mitteilungen aus dem Verfahren achten.

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