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Heilbronner Autohaus unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Das Insolvenzgericht Heilbronn hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 172/26 am 26.10.2026 um 11:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen gegen die Autohaus Guist GmbH mit Sitz in Heilbronn angeordnet. Die Bekanntmachung betrifft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.

Eine solche Sicherungsmaßnahme bedeutet: Das Gericht will verhindern, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert. Es handelt sich also noch nicht um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern um Schutzmaßnahmen in der Zwischenzeit.

Welche Folgen die Anordnung hat

Nach der Bekanntmachung sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem gilt: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim, bestellt worden. Er ist nach der Bekanntmachung nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll er prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.

Besondere Beschränkungen bei Konten und Forderungen

Die Bekanntmachung enthält weitere weitreichende Anordnungen. Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen. Für Bankkonten und Außenstände geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen.

Auch die Schuldner selbst, also Drittschuldner, werden ausdrücklich angewiesen, nicht mehr an die Schuldnerin zu zahlen. Sie sollen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen. Die kontoführenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Außerdem darf er die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Nachforschungen anstellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen.

Was Betroffene jetzt tun können

Für Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger heißt das vor allem: Offene Forderungen und weitere Zahlungen sollten nicht ungeprüft an die Schuldnerin geleistet werden. Wer von der Anordnung betroffen ist, sollte sich an die Vorgaben der Bekanntmachung halten und nur noch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter kommunizieren, wenn es um Zahlungen, Forderungen oder Vermögenswerte geht. Wer selbst Geld von der Autohaus Guist GmbH erwartet oder der Gesellschaft Geld schuldet, sollte die Lage sorgfältig prüfen und die gerichtliche Anordnung beachten.

Das Verfahren ist mit der Bekanntmachung vom 26.10.2026 noch nicht abgeschlossen. Ob später ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist nach dem Text der Veröffentlichung noch offen.

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