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Insolvenzgericht Kleve ordnet Sicherungsmaßnahmen gegen brandcycle group GmbH an

Das Insolvenzgericht Kleve hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 38 IN 61/26 am 26.10.2026 Sicherungsmaßnahmen gegen die brandcycle group GmbH mit Sitz in Moers angeordnet. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Kleve und betrifft ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Unternehmens.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Mit solchen Maßnahmen soll das Vermögen des Unternehmens zunächst gesichert werden, bevor über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das heißt: Das Unternehmen kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Mohlitz aus Duisburg bestellt. Außerdem wurde angeordnet, dass Drittschuldner nicht mehr an die Schuldnerin zahlen dürfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Folgen für Kunden, Gläubiger und andere Beteiligte

Für Kunden, Gläubiger und sonstige Vertragspartner bedeutet die Anordnung vor allem, dass Zahlungen und Vermögensbewegungen nicht mehr wie gewohnt laufen. Wer der Schuldnerin Geld schuldet, soll nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Die Sicherungsmaßnahmen dienen damit dazu, die vorhandenen Vermögenswerte zu schützen und eine geordnete Prüfung im Insolvenzeröffnungsverfahren zu ermöglichen. Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich noch keine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre eigenen Forderungen, offene Rechnungen und laufenden Zahlungen sorgfältig prüfen. Wer Ansprüche gegen die brandcycle group GmbH hat oder selbst Zahlungen an das Unternehmen leisten sollte, muss die Anordnung beachten. Sinnvoll ist es, Unterlagen zu Zahlungsansprüchen, Verträgen und offenen Forderungen geordnet bereitzuhalten. Weitere Schritte hängen vom Fortgang des Verfahrens beim Insolvenzgericht Kleve ab.

Die Bekanntmachung nennt als Verfahrensbevollmächtigte die Rechtsanwälte Fischer & Partner aus Dortmund. Sie enthält außerdem den Hinweis, dass die Anordnung am 26.10.2026 um 12:37 Uhr erlassen wurde.

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