Das Insolvenzgericht Aalen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Konplett GmbH mit Sitz in Mögglingen abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 1 IN 197/26 und wurde am 21.10.2026 veröffentlicht. Als Registerangabe ist Ulm, HRB 743057 genannt.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger bedeutet das in der Praxis meist schlechte Aussichten. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Eine geordnete Befriedigung aus einer Insolvenzmasse findet nicht statt oder ist jedenfalls nicht zu erwarten. Häufig folgt auf eine solche Entscheidung die Eintragung im Handelsregister; in der Regel wird die Gesellschaft anschließend aufgelöst und später gelöscht.
Angaben aus der Bekanntmachung
In der amtlichen Veröffentlichung wird die Konplett GmbH als Schuldnerin genannt, mit Sitz in Mögglingen und der Anschrift Brühlstr. 2, 73563 Mögglingen. Außerdem ist das Registergericht Amtsgericht Ulm mit der Registernummer HRB 743057 aufgeführt. Der Beschluss lautet, dass der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird.
Zur Geschäftstätigkeit ist in der Bekanntmachung als Geschäftszweck der „Betrieb eines Konstruktionsbüros für Maschinenbau und Sondermaschinenbau“ genannt.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Konplett GmbH hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern, etwa Rechnungen, Verträge, Lieferscheine, Mahnungen und Zahlungsbelege. Das gilt auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen und die eigene Forderung zügig zu prüfen.
Wichtig ist: Bei einer Abweisung mangels Masse gibt es keine reguläre Insolvenzabwicklung. Deshalb müssen Betroffene selbst aktiv werden, wenn sie ihre Ansprüche sichern oder weiterverfolgen wollen.