Das Insolvenzgericht Aalen hat den Antrag der Rosenstein Projektbau UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 21.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 4 IN 443/26. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Heubach und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Ulm unter HRB 741424 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird dann kein Insolvenzverwalter bestellt. Auch eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet auf diesem Weg nicht statt.
Für die Gesellschaft ist das in der Regel ein schwerwiegender Schritt. Nach einer solchen Entscheidung folgt häufig die Eintragung ins Handelsregister; die Gesellschaft wird in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Für Gläubiger bedeutet das meist, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind in solchen Fällen oft gering.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Wer noch offene Forderungen gegen die Rosenstein Projektbau UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte seine Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Schriftverkehr und mögliche Fristen. Eine Abweisung mangels Masse ersetzt keine individuelle Anspruchsdurchsetzung. Betroffene müssen ihre Ansprüche daher grundsätzlich selbst prüfen und gegebenenfalls geltend machen.
Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Belege aufbewahren und sich zeitnah einen Überblick über ihre Rechte verschaffen. Je nach Fall kann rechtlicher Rat sinnvoll sein, um die nächsten Schritte zu klären.
Einordnung der Bekanntmachung
In der amtlichen Bekanntmachung wird als Sitz der Gesellschaft Heubach genannt. Außerdem ist dort das Amtsgericht Ulm mit der Register-Nr. HRB 741424 aufgeführt. Der Beschluss betrifft allein die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Weitere Angaben zu Ursachen, Höhe möglicher Verbindlichkeiten oder zur wirtschaftlichen Lage enthält die Bekanntmachung nicht.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Errichtung, Vermietung, Verwaltung und Verwertung von Investitionsvorhaben im Immobilienbereich auf eigene Rechnung und fremde Rechnung inklusive aller dazugehörigen Dienstleistungen, inbesondere konzeptionelle Gestaltung sowie technische und wirtschaftli. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.