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Insolvenzgericht Stralsund ordnet Sicherungsmaßnahmen bei Viva Hotel Betriebsgesellschaft mbH an

Das Insolvenzgericht Stralsund hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Viva Hotel Betriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Samtens Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 92 IN 217/26 und wurde am 21.10.2026 veröffentlicht.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Mit dem Beschluss werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Das bedeutet für Gläubiger, dass sie vorerst nicht einfach weiter vollstrecken können. Forderungen und andere Ansprüche müssen in dieser Phase nach den Regeln des Insolvenzverfahrens behandelt werden.

Außerdem hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Damit soll verhindert werden, dass Vermögen beiseitegeschafft oder ohne Kontrolle verwendet wird. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nach der Bekanntmachung nicht die allgemeine Vertreterin der Schuldnerin, sondern soll das Vermögen überwachen, sichern und erhalten.

Welche Rolle die vorläufige Insolvenzverwalterin hat

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters aus Rostock bestellt. Nach der Bekanntmachung soll sie prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird. Sie darf außerdem die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere verlangen. Die Schuldnerin muss ihr die nötigen Auskünfte erteilen, damit die Vermögensverhältnisse geklärt werden können.

Die Bekanntmachung ordnet auch an, dass die kontoführenden Kreditinstitute sowie Versicherungsgesellschaften, Sozial- und Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der vorläufigen Insolvenzverwalterin Auskunft geben müssen, soweit sie mit der Schuldnerin in Geschäftsbeziehung standen oder stehen. Das soll helfen, einen vollständigen Überblick über die Vermögenslage zu gewinnen.

Was das für Betroffene heißt

Für Kunden, Anleger oder Gläubiger bedeutet eine solche Sicherungsmaßnahme vor allem: Es läuft bereits ein gerichtliches Verfahren, und das Vermögen der Schuldnerin wird gesichert. Wer noch Forderungen gegen die Firma hat, sollte die Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen. Nach der Bekanntmachung dürfen die Schuldner der Schuldnerin nicht mehr an die Schuldnerin zahlen, sondern sollen Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erbringen.

Der Firmensitz der Schuldnerin ist Samtens. Zuständig ist das Insolvenzgericht Stralsund unter dem Aktenzeichen 92 IN 217/26. Die Veröffentlichung erfolgte am 21.10.2026.

Was Betroffene jetzt tun können: Wer offene Forderungen gegen die Viva Hotel Betriebsgesellschaft mbH hat, sollte Unterlagen, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten und das weitere Verfahren beobachten. Wer Zahlungen leisten soll, sollte sich strikt an die gerichtliche Anordnung halten und nicht an die Schuldnerin zahlen, sondern nur nach den Vorgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

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