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Insolvenzantrag gegen Caravan Freizeit Jäger GmbH mangels Masse abgewiesen

Gericht weist Antrag ab

Das Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 IN 231/25 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Caravan Freizeit Jäger GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung stammt vom 21.10.2026. Als Sitz der Gesellschaft ist Laufenburg genannt; im Register ist sie beim Amtsgericht Freiburg unter der Nummer HRB 725226 geführt.

Der Beschluss richtet sich gegen die Schuldnerin Caravan Freizeit Jäger GmbH, Heinrich-Brockmann-Str. 1, 79725 Laufenburg. Nach dem veröffentlichten Text wurde der Antrag einer antragstellenden Gläubigerin abgewiesen, weil keine ausreichende Masse vorhanden ist.

Was „mangels Masse“ bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Für Gläubiger ist das meist nachteilig. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu bekommen, sind in solchen Fällen häufig gering. Für das Unternehmen bedeutet die Abweisung in der Regel, dass die Gesellschaft aufgelöst und später gelöscht wird; der entsprechende Vorgang wird im Handelsregister eingetragen.

Folgen für Gläubiger und Kunden

Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die eigenen Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Nachweise geordnet ablegen. Wer unsicher ist, kann rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten schnell prüfen, welche Ansprüche sie haben und welche Belege vorhanden sind. Wichtig ist, Fristen und Schreiben sorgfältig aufzubewahren. Wenn offene Zahlungen, Anzahlungen oder Gutscheine betroffen sind, kann eine individuelle rechtliche Beratung helfen, das weitere Vorgehen einzuschätzen.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Der eingetragene Unternehmensgegenstand konnte aus der vorliegenden Bekanntmachung nicht festgestellt werden; der hier veröffentlichte Text enthält dazu keine Angabe. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

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