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Hamburg: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen bei NEMO Hausbau GmbH an

Das Insolvenzgericht Hamburg hat im Verfahren über das Vermögen der NEMO Hausbau GmbH mit dem Aktenzeichen 67g IN 391/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung wurde am 22.10.2026 veröffentlicht. Der Sitz des Unternehmens ist Hamburg.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Nach dem veröffentlichten Beschluss ist am 21.10.2026 um 13:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Das bedeutet: Über das Vermögen der Firma kann nicht mehr frei verfügt werden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Mit einer solchen Anordnung soll das Vermögen des Unternehmens zunächst gesichert werden. Für Laien heißt das: Das Gericht greift frühzeitig ein, damit Werte nicht unkontrolliert verschoben oder verbraucht werden, bevor über den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens entschieden ist.

Was das für Kunden, Anleger oder Gläubiger heißen kann

Für Personen oder Unternehmen, die noch Forderungen gegen die NEMO Hausbau GmbH haben, ist wichtig: Die Schuldner der Antragstellerin werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Wer Zahlungen oder andere Leistungen an die Gesellschaft erbringen soll, sollte deshalb genau prüfen, ob und an wen noch wirksam geleistet werden kann.

Die Bekanntmachung selbst trifft keine Aussage darüber, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Sie zeigt aber, dass das Gericht bereits Schutzmaßnahmen angeordnet hat. Für Gläubiger kann das ein Hinweis sein, ihre offenen Forderungen aufmerksam zu prüfen und die weiteren Mitteilungen des Insolvenzgerichts zu beachten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, bestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: die Entwicklung, der Bau, die Verwaltung etc. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

Was Betroffene jetzt tun können: Wer Forderungen gegen die NEMO Hausbau GmbH hat, sollte die eigenen Unterlagen sichern, offene Ansprüche prüfen und weitere Hinweise des Insolvenzgerichts abwarten. Zahlungen oder sonstige Leistungen sollten nur nach genauer Prüfung und unter Beachtung des Beschlusses erfolgen.

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