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Gefälschte Hotelangebote und betrügerische Zahlungsaufforderungen: EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Booking.com

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2026 ein förmliches Verfahren gegen das internationale Reiseportal Booking.com eingeleitet. Hintergrund sind mögliche Verstöße gegen den europäischen Digital Services Act (DSA). Die Behörde untersucht, ob die Buchungsplattform ausreichende Maßnahmen gegen betrügerische Unterkunftsangebote und Phishing-Angriffe ergriffen hat. Auch die Transparenz bezahlter Platzierungen in den Suchergebnissen steht auf dem Prüfstand. Ob Booking.com tatsächlich gegen europäisches Recht verstoßen hat, ist bislang nicht entschieden.

Millionen Verbraucher nutzen Onlineplattformen, um Hotels, Ferienwohnungen oder andere Unterkünfte zu buchen. Die Angebote versprechen eine schnelle Reservierung, transparente Preise und eine unkomplizierte Abwicklung. Doch auch Kriminelle versuchen, solche Plattformen für betrügerische Geschäfte auszunutzen.

Gefälschte Ferienwohnungen, manipulierte Zahlungsaufforderungen und Nachrichten vermeintlicher Hotelbetreiber können dazu führen, dass Reisende Geld verlieren oder sensible persönliche Daten preisgeben.

Die Europäische Kommission will nun klären, ob Booking.com als Betreiber einer besonders großen Onlineplattform seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Bewertung und Begrenzung solcher Risiken ausreichend nachgekommen ist.

Drei Bereiche stehen im Mittelpunkt der Untersuchung

Die europäischen Behörden konzentrieren sich auf drei wesentliche Themen.

1. Betrügerische und rechtswidrige Unterkunftsangebote

Untersucht wird, ob Booking.com die Risiken gefälschter oder anderweitig rechtswidriger Unterkunftsangebote angemessen erkannt und bewertet hat.

Dabei geht es beispielsweise um Ferienwohnungen, die tatsächlich nicht existieren, um Angebote von Personen, die sich unberechtigt als Vermieter ausgeben, oder um sonstige unzulässige Inserate.

Die Kommission prüft außerdem, ob die Plattform wirksame Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken eingerichtet hat. Dazu gehört auch der Umgang mit erkannten betrügerischen Angeboten.

2. Phishing-Angriffe und der Umgang mit Buchungsdaten

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft betrügerische Nachrichten, mit denen Reisende zur Herausgabe persönlicher Daten oder zu unberechtigten Zahlungen veranlasst werden sollen.

Besonders problematisch können Nachrichten sein, die sich auf tatsächlich bestehende Hotelreservierungen beziehen. Wenn Kriminelle an entsprechende Buchungsinformationen gelangen, können ihre Zahlungsaufforderungen besonders glaubwürdig erscheinen.

Die EU-Kommission untersucht deshalb, welche Risiken mit der Weitergabe von Reservierungs- und Gästedaten an Unterkunftsanbieter verbunden sind und welche Rolle das Nachrichtensystem von Booking.com dabei spielt.

Geprüft wird insbesondere, ob ausreichende Schutzmaßnahmen gegen den Missbrauch solcher Informationen bestehen.

Damit ist allerdings nicht festgestellt, dass Booking.com selbst Kundendaten rechtswidrig weitergegeben hat oder für konkrete Betrugsfälle verantwortlich ist.

3. Bezahlte Platzierungen in den Suchergebnissen

Auch die Darstellung von Werbung ist Gegenstand des Verfahrens.

Unterkunftsanbieter können durch höhere Provisionszahlungen eine bessere Sichtbarkeit ihrer Angebote in den Suchergebnissen erreichen.

Die Kommission untersucht, ob solche bevorzugten Platzierungen für Verbraucher ausreichend als Werbung erkennbar sind.

Außerdem soll geprüft werden, ob Nutzer nachvollziehen können, wer hinter einer Werbeanzeige steht, wer sie bezahlt hat und weshalb sie angezeigt wird.

Für Verbraucher ist diese Unterscheidung wichtig. Ein weit oben platziertes Hotel muss nicht zwangsläufig das günstigste oder am besten bewertete Angebot sein.

Betrugsversuche können erhebliche finanzielle Schäden verursachen

Die Risiken betrügerischer Buchungsangebote sind keineswegs nur theoretischer Natur.

Ein bekannt gewordener Fall betrifft ein Paar, das über das Internet eine Unterkunft auf Sardinien buchen wollte. Für neun Übernachtungen waren rund 1.200 Euro vorgesehen.

Nach einem E-Mail-Kontakt mit einem vermeintlichen Vermieter erhielten die Reisenden einen Link zu einer Internetseite, die wie ein reguläres Buchungsportal gestaltet war.

Dort gaben sie ihre Bankdaten ein. Später stellte sich heraus, dass keine wirksame Unterkunftsbuchung zustande gekommen war und das Geld zunächst verloren war.

Nach den veröffentlichten Angaben erhielten die Betroffenen den Betrag schließlich zurück.

Der Fall verdeutlicht, wie professionell Onlinebetrüger vorgehen können. Er belegt für sich genommen allerdings keinen Rechtsverstoß von Booking.com.

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Buchungsplattform für Schäden durch betrügerische Dritte haftet, hängt von den jeweiligen Umständen und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ab.

Welche gesetzlichen Pflichten könnten betroffen sein?

Rechtsgrundlage des europäischen Verfahrens ist der Digital Services Act, die Verordnung (EU) 2022/2065.

Booking.com wurde bereits im April 2023 als sehr große Onlineplattform im Sinne dieser Verordnung eingestuft. Damit unterliegt das Unternehmen besonderen gesetzlichen Anforderungen.

Die Europäische Kommission untersucht mögliche Verstöße gegen die Artikel 34 und 35 sowie gegen Artikel 26 Absatz 1 des DSA.

Die Artikel 34 und 35 verpflichten sehr große Onlineplattformen insbesondere dazu, bestimmte systemische Risiken sorgfältig zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ihrer Begrenzung zu ergreifen.

Artikel 26 Absatz 1 enthält Anforderungen an die Transparenz von Werbung auf Onlineplattformen.

Entscheidend ist dabei, dass diese Vorschriften nicht bedeuten, dass ein Plattformbetreiber automatisch für jede betrügerische Handlung eines Dritten verantwortlich ist.

Die rechtliche Frage lautet vielmehr, ob Booking.com die ihm auferlegten gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.

Genau dies soll das eingeleitete Verfahren klären.

Booking.com kündigt Zusammenarbeit mit den Behörden an

Booking.com hat erklärt, mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten.

Das Unternehmen betont, dass Sicherheit, Vertrauen und der Schutz persönlicher Informationen zu seinen Prioritäten gehören.

Zudem verweist Booking.com auf seine Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, Strafverfolgungsbehörden und weiteren Partnern bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität und Onlinebetrug.

Die Stellungnahme des Unternehmens ist bei der Bewertung des Verfahrens zu berücksichtigen.

Bislang liegt keine abschließende Entscheidung der Europäischen Kommission vor, wonach Booking.com gegen die untersuchten Bestimmungen des Digital Services Act verstoßen hat.

Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens ist deshalb ausdrücklich nicht mit einer Verurteilung oder einer bereits festgestellten Rechtsverletzung gleichzusetzen.

Welche Konsequenzen könnte das Verfahren haben?

Die Europäische Kommission wird die untersuchten Sachverhalte nun vertieft prüfen und weitere Beweismittel auswerten.

Dazu können zusätzliche Auskunftsersuchen, Befragungen und gegebenenfalls Inspektionen gehören.

Je nach Ergebnis kann die Behörde weitere Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch vorläufige Maßnahmen oder eine förmliche Entscheidung über die Nichteinhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.

Außerdem kann die Kommission Verpflichtungszusagen des Unternehmens annehmen, um festgestellte oder untersuchte Probleme zu beheben.

Sollten Verstöße gegen den DSA nachgewiesen werden, sieht das europäische Recht unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch erhebliche Geldbußen vor.

Ob es im konkreten Fall dazu kommt, ist offen.

Was Verbraucher bei Onlinebuchungen beachten sollten

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sollten Reisende bei Hotel- und Ferienwohnungsbuchungen einige grundlegende Sicherheitsmaßnahmen beachten.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nach einer bereits erfolgten Reservierung plötzlich eine zusätzliche Zahlung verlangt wird.

Betrüger versuchen häufig, durch angeblich dringende Zahlungsbestätigungen oder Hinweise auf eine bevorstehende Stornierung Druck auszuüben.

Verbraucher sollten deshalb:

  • Unerwartete Zahlungsaufforderungen unabhängig über die offiziellen Kontaktmöglichkeiten der Unterkunft überprüfen.
  • Keine Kreditkarten- oder Bankdaten über unbekannte Links eingeben.
  • Bei ungewöhnlich günstigen Angeboten die Angaben zur Unterkunft und vorhandene Bewertungen sorgfältig prüfen.
  • Verdächtige Nachrichten und Zahlungsaufforderungen unmittelbar dem Buchungsportal melden.
  • Bei einem vermuteten Betrug unverzüglich ihre Bank kontaktieren und mögliche Rückbuchungs- oder Erstattungsmöglichkeiten prüfen.

Wichtig ist außerdem, dass selbst Nachrichten innerhalb eines regulären Buchungssystems nicht zwangsläufig authentisch sein müssen. Werden Konten von Unterkunftsanbietern durch Dritte missbraucht, können betrügerische Nachrichten unter Umständen auch über eigentlich vertrauenswürdige Kommunikationswege verbreitet werden.

Wer bereits geschädigt wurde, sollte sämtliche Buchungsunterlagen und Nachrichten sichern und gegebenenfalls Strafanzeige erstatten.

Fazit: EU verlangt wirksamen Verbraucherschutz auf großen Buchungsplattformen

Das Verfahren gegen Booking.com verdeutlicht, welche Bedeutung die Europäische Union dem Schutz von Verbrauchern auf großen digitalen Plattformen beimisst.

Die Untersuchung betrifft nicht die pauschale Behauptung, dass Booking.com selbst betrügerische Hotelangebote erstellt oder Verbraucher vorsätzlich geschädigt habe.

Im Mittelpunkt steht vielmehr die rechtlich entscheidende Frage, ob das Unternehmen die Risiken betrügerischer Angebote und Phishing-Angriffe ausreichend bewertet und angemessene Gegenmaßnahmen ergriffen hat.

Auch die Transparenz bezahlter Hotelplatzierungen wird überprüft.

Für Booking.com gilt: Ein Rechtsverstoß ist bislang nicht festgestellt. Das Ergebnis des europäischen Verfahrens bleibt abzuwarten.

Für Verbraucher zeigt die Untersuchung zugleich, dass auch bei der Nutzung bekannter Reiseportale Vorsicht geboten ist. Eine sorgfältige Prüfung ungewöhnlicher Zahlungsaufforderungen und verdächtiger Buchungsnachrichten kann helfen, finanzielle Schäden zu vermeiden.

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