Die Windpark Schwanebeck III Betriebs GmbH & Co. KG hat ihren Jahresabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 veröffentlicht.
Der Abschluss wurde am 16. Juli 2026 festgestellt und am 19. Oktober 2026 veröffentlicht.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Pinneberg unter HRA 7306 PI eingetragen.
Aus den Bilanzzahlen geht hervor, dass sich die Vermögens- und Finanzstruktur gegenüber dem Vorjahr erheblich verändert hat.
Dabei fallen insbesondere vier Entwicklungen auf: das negative wirtschaftliche Eigenkapital, der starke Rückgang des Anlagevermögens, die gestiegenen Rückstellungen und die Besicherung einer erheblichen Fremdfinanzierung eines nahestehenden Unternehmens.
Die einzelnen Veränderungen sind unterschiedlich zu bewerten. Zusammengenommen rechtfertigen sie jedoch eine genauere Betrachtung.
Bilanzsumme sinkt um rund 627.000 Euro
Die ausgewiesene Bilanzsumme der Windpark Schwanebeck III Betriebs GmbH & Co. KG verringerte sich von 1.957.275,78 Euro Ende 2024 auf 1.330.358,78 Euro Ende 2025.
Das entspricht einem Rückgang um 626.917 Euro beziehungsweise rund 32 Prozent.
Besonders auffällig ist die Entwicklung des Anlagevermögens.
Dieses ging von 759.135 Euro auf lediglich 54.726 Euro zurück.
Damit verringerte sich der bilanzielle Wert des Anlagevermögens innerhalb eines Jahres um 704.409 Euro beziehungsweise rund 92,8 Prozent.
Das Sachanlagevermögen sank von 758.635 Euro auf 54.226 Euro.
Die Finanzanlagen blieben mit 500 Euro unverändert.
Bei Windparkgesellschaften kann der Rückgang des Sachanlagevermögens durch planmäßige Abschreibungen beeinflusst werden.
Die Gesellschaft erklärt im Anhang, dass die Abschreibungen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände vorgenommen werden.
Allerdings lässt sich aus der vorliegenden Bilanz nicht feststellen, ob der außergewöhnlich starke Rückgang ausschließlich auf Abschreibungen zurückzuführen ist.
Auch Abgänge oder andere Veränderungen des Anlagevermögens könnten eine Rolle spielen.
Ohne einen detaillierten Anlagenspiegel und weitere Angaben wäre es daher nicht gerechtfertigt, konkrete Ursachen zu behaupten.
Die wichtigsten Bilanzzahlen im Überblick
| Kennzahl | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Bilanzsumme | 1.330.359 € | 1.957.276 € |
| Anlagevermögen | 54.726 € | 759.135 € |
| Umlaufvermögen | 909.058 € | 1.010.019 € |
| Bank- und Kassenbestände | 698.147 € | 681.402 € |
| Forderungen | 210.911 € | 328.617 € |
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 347.986 € | 163.767 € |
| Rückstellungen | 588.936 € | 425.259 € |
| Verbindlichkeiten | 739.935 € | 1.530.529 € |
Beträge gerundet. Grundlage ist der veröffentlichte Jahresabschluss 2025.
Negatives Eigenkapital: Fehlbetrag steigt auf knapp 348.000 Euro
Die wirtschaftlich wichtigste Kennzahl des Abschlusses ist der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag.
Zum 31. Dezember 2025 belief er sich auf 347.985,64 Euro.
Ein Jahr zuvor hatte er noch 163.767,37 Euro betragen.
Damit erhöhte sich der Fehlbetrag um 184.218,27 Euro beziehungsweise rund 112,5 Prozent.
Die Gesellschaft weist auf der Passivseite formal Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter von 1.487,50 Euro aus.
Die Kapitalanteile der Kommanditisten werden mit null Euro angegeben.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag erscheint gesondert auf der Aktivseite.
Diese Darstellung entspricht einer handelsrechtlichen Bilanzierungsweise, bei der ein negativer Kapitalüberhang gesondert ausgewiesen wird.
Wirtschaftlich bedeutet dies, dass die bilanzierten Verpflichtungen und Rückstellungen die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen.
Unter Berücksichtigung des gesondert ausgewiesenen Fehlbetrags ergibt sich eine rechnerische negative Eigenkapitalposition von rund 346.498 Euro.
Für Gesellschafter ist diese Entwicklung bedeutsam.
Denn eine negative Eigenkapitalposition zeigt, dass die Gesellschaft zum Bilanzstichtag keinen positiven bilanziellen Eigenkapitalpuffer mehr besitzt.
Allerdings ist zwischen einem bilanziell nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag und einer insolvenzrechtlichen Überschuldung zu unterscheiden.
Ein negativer Eigenkapitalausweis allein beweist noch keine Insolvenzreife.
Für eine insolvenzrechtliche Beurteilung wären insbesondere die Fortführungsprognose, die tatsächlichen Vermögenswerte, mögliche stille Reserven, Finanzierungszusagen und die konkrete Rechtsstellung der Gesellschaft zu berücksichtigen.
Die veröffentlichten Unterlagen reichen für eine solche Feststellung nicht aus.
Bankguthaben steigen trotz negativer Eigenkapitalposition
Eine interessante Gegenentwicklung zeigt sich bei den liquiden Mitteln.
Die Bank- und Kassenbestände erhöhten sich von 681.402,01 Euro Ende 2024 auf 698.146,94 Euro Ende 2025.
Das entspricht einem Anstieg um rund 16.745 Euro.
Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag somit über knapp 700.000 Euro an liquiden Mitteln.
Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung der finanziellen Situation.
Denn ein bilanzieller Fehlbetrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Unternehmen unmittelbar zahlungsunfähig ist.
Die Gesellschaft kann trotz negativer Eigenkapitalposition über liquide Mittel verfügen und ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen.
Allerdings muss geprüft werden, ob diese Mittel frei verfügbar sind.
Im Anhang wird ausdrücklich auf die Verpfändung von Bankkonten und weiteren Rechten im Zusammenhang mit Finanzierungen hingewiesen.
Ob und in welchem Umfang die ausgewiesenen Bankguthaben tatsächlich durch solche Sicherheiten gebunden sind, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Daher kann aus dem Kontostand allein nicht geschlossen werden, dass sämtliche Mittel uneingeschränkt für laufende Zahlungen oder Ausschüttungen zur Verfügung stehen.
Verbindlichkeiten gehen um fast 791.000 Euro zurück
Auf den ersten Blick positiv erscheint die deutliche Verringerung der Verbindlichkeiten.
Diese sanken von 1.530.529,28 Euro Ende 2024 auf 739.935,28 Euro Ende 2025.
Der Rückgang beträgt 790.594 Euro beziehungsweise rund 51,7 Prozent.
Damit hat sich die Höhe der bilanzierten Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres nahezu halbiert.
Besonders bemerkenswert ist die Veränderung ihrer Restlaufzeiten.
Zum Jahresende 2024 bestanden noch langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 565.098,31 Euro.
Zum 31. Dezember 2025 weist die Gesellschaft dagegen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mehr aus.
Sämtliche bilanzierten Verbindlichkeiten in Höhe von 739.935,28 Euro hatten somit eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das ist für die Liquiditätsplanung ein wesentlicher Punkt.
Denn die Gesellschaft muss grundsätzlich damit rechnen, dass diese Verpflichtungen innerhalb des folgenden Jahres fällig werden, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.
Dem stehen zum Bilanzstichtag liquide Mittel von 698.146,94 Euro gegenüber.
Die Bank- und Kassenbestände lagen damit rund 41.788 Euro unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten.
Unter Einbeziehung der Forderungen von 210.911,45 Euro überstieg das gesamte Umlaufvermögen von 909.058,39 Euro die kurzfristigen Verbindlichkeiten allerdings um rund 169.123 Euro.
Diese Gegenüberstellung zeigt, dass die kurzfristige Vermögensstruktur nicht allein anhand des Bankbestands beurteilt werden sollte.
Ob Forderungen rechtzeitig eingehen und ob die vorhandenen Mittel tatsächlich frei verfügbar sind, bleibt jedoch entscheidend.
Rückstellungen steigen um mehr als 163.000 Euro
Eine weitere auffällige Entwicklung betrifft die Rückstellungen.
Diese erhöhten sich von 425.259 Euro Ende 2024 auf 588.936 Euro Ende 2025.
Der Anstieg beträgt 163.677 Euro beziehungsweise rund 38,5 Prozent.
Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte wirtschaftliche Risiken gebildet.
Die Gesellschaft erklärt im Anhang, dass die Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgte.
Bei längerfristigen Rückstellungen werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und die Beträge entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgezinst.
Für Windparkgesellschaften können unter anderem langfristige technische oder vertragliche Verpflichtungen relevant sein.
Ob die hier ausgewiesenen Rückstellungen beispielsweise Rückbauverpflichtungen, Instandhaltung oder andere Sachverhalte betreffen, wird im vorliegenden Anhang jedoch nicht konkret erläutert.
Deshalb bleibt offen, welche Ursachen hinter dem deutlichen Anstieg stehen.
Für eine fundierte wirtschaftliche Beurteilung wäre eine Aufschlüsselung der Rückstellungen besonders hilfreich.
Denn ihre Höhe ist inzwischen erheblich: Sie entsprechen rund 44 Prozent der ausgewiesenen Bilanzsumme.
Besondere Aufmerksamkeit: Sicherheiten für ein Darlehen über 20 Millionen Euro
Die bemerkenswerteste Angabe findet sich im Abschnitt über sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse.
Dort erklärt die Gesellschaft, dass sie nach § 251 HGB für fremde Verbindlichkeiten haftet.
Zur Absicherung eines Darlehens, das ein nahestehendes Unternehmen in Höhe von 20 Millionen Euro aufgenommen hat, wurden verschiedene Rechte und Ansprüche verpfändet beziehungsweise abgetreten.
Genannt werden insbesondere Rechte aus Einspeisevergütungen, Kabelrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit Sicherungsübereignungen.
Damit hat die Windpark Schwanebeck III Betriebs GmbH & Co. KG Sicherheiten für eine Finanzierung gestellt, bei der nach den veröffentlichten Angaben nicht sie selbst, sondern ein nahestehendes Unternehmen Darlehensnehmer ist.
Diese Konstruktion verdient besondere Aufmerksamkeit.
Denn bei einer solchen Sicherheitenbestellung können wirtschaftliche Risiken entstehen, die nicht unmittelbar aus den eigenen bilanzierten Verbindlichkeiten ersichtlich sind.
Kommt es beim eigentlichen Darlehensnehmer zu erheblichen Zahlungsproblemen, könnten die Sicherungsrechte unter den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen relevant werden.
Welche konkreten Vermögenswerte oder Ansprüche dann betroffen wären, hängt von der Ausgestaltung der Sicherheitenverträge ab.
Die im Anhang genannten 20 Millionen Euro sind dabei nicht mit einer eigenen bilanzierten Schuld der Windparkgesellschaft gleichzusetzen.
Es handelt sich nach den veröffentlichten Angaben um die Höhe eines Darlehens, das ein nahestehendes Unternehmen aufgenommen hat.
Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, dass die Windparkgesellschaft selbst für den vollständigen Darlehensbetrag persönlich einstehen muss.
Dafür wären die konkreten Haftungs- und Sicherheitenvereinbarungen zu prüfen.
Dennoch ist die Angabe für die wirtschaftliche Risikobewertung erheblich.
Warum die Sicherheitenbestellung kritisch zu hinterfragen ist
Die Größenordnung der fremden Finanzierung fällt besonders ins Gewicht.
Das genannte Darlehen über 20 Millionen Euro übersteigt die ausgewiesene Bilanzsumme der Windparkgesellschaft von rund 1,33 Millionen Euro um ein Vielfaches.
Dieser Vergleich bedeutet nicht, dass der Gesellschaft ein Verlust in entsprechender Höhe droht.
Die wirtschaftliche Belastung aus einer Sicherheitenbestellung kann auf den Wert der tatsächlich gestellten Sicherheiten und die vertraglich vereinbarten Haftungsgrenzen beschränkt sein.
Dennoch stellt sich die Frage, welchen Umfang die Sicherheiten haben und unter welchen Voraussetzungen sie verwertet werden könnten.
Aus Sicht der Gesellschafter wären insbesondere folgende Informationen wichtig:
- Welche konkrete Gesellschaft hat das Darlehen über 20 Millionen Euro aufgenommen?
- Welche wirtschaftlichen Beziehungen bestehen zwischen dieser Gesellschaft und der Windpark Schwanebeck III Betriebs GmbH & Co. KG?
- Welche Vermögenswerte und Forderungen wurden tatsächlich als Sicherheiten gestellt?
- Welcher wirtschaftliche Wert ist diesen Sicherheiten zuzuordnen?
- Bestehen Rückgriffs- oder Freistellungsansprüche gegen den Darlehensnehmer?
- Unter welchen Voraussetzungen könnte eine Verwertung der Sicherheiten erfolgen?
Die Veröffentlichung enthält hierzu keine weitergehenden Angaben.
Damit lässt sich das wirtschaftliche Risiko dieser gruppenbezogenen Sicherheitenstellung nicht abschließend bewerten.
Fest steht lediglich, dass die Gesellschaft eine entsprechende Haftungs- und Sicherheitenposition im Jahresabschluss offengelegt hat.
Langfristige Pachtverpflichtungen bis 2034
Zusätzlich bestehen nach Angaben im Anhang fest vereinbarte Pachtverpflichtungen in Höhe von insgesamt rund 734.000 Euro.
Die zugrunde liegenden Verträge laufen bis zum Jahr 2034.
Darüber hinaus sind variable Pachtbestandteile vorgesehen, die sich nach dem Umsatz richten.
Diese Verpflichtungen müssen bei einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden.
Denn Pachtzahlungen können auch dann anfallen, wenn die Stromerlöse eines Windparks geringer ausfallen als erwartet.
Die genaue Belastung hängt allerdings von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Die genannten 734.000 Euro stellen zukünftige vertragliche Verpflichtungen dar und sind nicht ohne Weiteres mit den bereits bilanzierten Verbindlichkeiten gleichzusetzen.
Für die langfristige Liquiditätsplanung bleiben sie dennoch relevant.
Was bedeutet der starke Rückgang des Anlagevermögens?
Der Rückgang des Sachanlagevermögens von rund 759.000 Euro auf nur noch 54.000 Euro ist eine der auffälligsten Veränderungen des Abschlusses.
Er wirft die Frage auf, welche wirtschaftliche Rolle die verbliebenen Sachanlagen für den Betrieb des Windparks spielen.
Ein niedriger bilanzieller Buchwert bedeutet nicht automatisch, dass eine Windenergieanlage technisch wertlos ist.
Anlagen können vollständig oder weitgehend abgeschrieben sein und trotzdem weiterhin Strom erzeugen.
Umgekehrt kann ein Rückgang des Anlagevermögens auch durch Verkäufe oder andere Vermögensabgänge beeinflusst werden.
Der vorliegende Abschluss enthält keine ausreichenden Angaben, um diese Möglichkeiten voneinander abzugrenzen.
Für eine wirtschaftliche Bewertung wäre deshalb besonders wichtig zu wissen, welche Anlagen die Gesellschaft Ende 2025 tatsächlich noch besaß und wie sich deren technische und wirtschaftliche Nutzbarkeit darstellt.
Keine Angaben zu Umsatzerlösen und Jahresergebnis
Die veröffentlichten Unterlagen enthalten zwar die Bilanz und den Anhang, jedoch keine detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung.
Dadurch bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet.
Es ist nicht ersichtlich, welche Umsatzerlöse die Gesellschaft 2025 erzielte, wie hoch die laufenden Betriebskosten waren und welches Jahresergebnis erwirtschaftet wurde.
Auch die Gründe für die Veränderung der Kapitalkonten lassen sich nicht vollständig nachvollziehen.
Aus der Zunahme des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags kann nicht ohne Weiteres auf einen gleich hohen Jahresverlust geschlossen werden.
Gesellschaftsrechtliche Kapitalbewegungen können die Eigenkapitalposition ebenfalls beeinflussen.
Eine verlässliche Beurteilung der Ertragslage setzt daher weitere Informationen voraus.
Keine Arbeitnehmer – Betrieb offenbar ohne eigenes Personal
Nach Angaben im Anhang beschäftigt die Windpark Schwanebeck III Betriebs GmbH & Co. KG keine Arbeitnehmer.
Bei projektbezogenen Windparkgesellschaften ist dies nicht ungewöhnlich.
Die technische und kaufmännische Betreuung kann über externe Dienstleister erfolgen.
Das Fehlen eigener Arbeitnehmer ist deshalb für sich genommen kein negatives wirtschaftliches Signal.
Allerdings wäre für eine vollständige Beurteilung wichtig, welche laufenden Verpflichtungen gegenüber Dienstleistern bestehen und wie sich diese auf die Betriebskosten auswirken.
Kritische Gesamtbewertung: Die Bilanz zeigt mehrere Risikofaktoren
Der Jahresabschluss 2025 enthält mehrere Entwicklungen, die aus Sicht von Gesellschaftern und wirtschaftlich Interessierten näher untersucht werden sollten.
An erster Stelle steht die negative Eigenkapitalposition.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.
Hinzu kommt der außergewöhnlich starke Rückgang des Anlagevermögens.
Auch die Rückstellungen sind deutlich gestiegen.
Zudem bestehen zum Bilanzstichtag ausschließlich kurzfristige Verbindlichkeiten.
Besonders erklärungsbedürftig erscheint die Sicherheitenbestellung für das Darlehen eines nahestehenden Unternehmens über 20 Millionen Euro.
Diese Angabe lässt zwar keine unmittelbaren Rückschlüsse auf eine konkrete Inanspruchnahme zu, zeigt aber eine zusätzliche finanzielle Verflechtung.
Auf der anderen Seite gibt es auch Entwicklungen, die nicht übersehen werden dürfen.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten sind deutlich gesunken.
Der Bestand an liquiden Mitteln ist leicht gestiegen.
Das Umlaufvermögen übersteigt die kurzfristigen Verbindlichkeiten.
Diese Faktoren sprechen gegen eine pauschale Bewertung allein anhand des negativen Eigenkapitals.
Eine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit lässt sich aus dem vorliegenden Jahresabschluss nicht feststellen. Ebenso wenig lässt sich jedoch ohne weitere Informationen beurteilen, wie belastbar die finanzielle Situation langfristig ist.