Das Amtsgericht Essen hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Pommer und Drahn Bautechnik UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Marl mangels Masse abgewiesen. Das geht aus einer amtlichen Bekanntmachung mit dem Aktenzeichen 167 IN 216/26 hervor. Als Datum der Veröffentlichung ist der 16.10.2026 genannt.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es kommt also nicht zu einer regulären Insolvenz mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger heißt das in der Praxis: Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Eine Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt. Die Aussichten, noch Geld zu bekommen, sind in solchen Fällen meist gering.
Folgen für das Unternehmen
Nach einer solchen Entscheidung wird die Abweisung ins Handelsregister eingetragen. In der Regel folgt darauf die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für Außenstehende ist wichtig: Mit der Abweisung mangels Masse ist kein geordnetes Insolvenzverfahren verbunden, das Ansprüche bündelt und prüft.
Die Bekanntmachung nennt als Firma Pommer und Drahn Bautechnik UG (haftungsbeschränkt), den Sitz Marl und das Insolvenzgericht Essen. Weitere Angaben zu Ursachen, wirtschaftlichen Hintergründen oder zur Höhe möglicher Forderungen enthält der Text nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte seine Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Schriftwechsel und mögliche Nachweise über offene Leistungen. Kunden mit offenen Aufträgen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten prüfen, welche Ansprüche sie haben, und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.
Wichtig ist auch, mögliche Fristen im Blick zu behalten und auf weitere Eintragungen oder Mitteilungen zu achten. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Betroffene ihre Ansprüche grundsätzlich selbst weiterverfolgen.