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AWO-Kreisverband Wiesbaden: Überwachung des Insolvenzplans aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen des AWO Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wiesbaden e.V. die Überwachung des Insolvenzplans aufgehoben. Die Entscheidung erging am 15. Oktober 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 299/20 geführt.

Der Verein hat seinen Sitz im Nerotal 18 in 65193 Wiesbaden und ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter VR 1246 eingetragen. In der gerichtlichen Bekanntmachung werden Wolfgang Hessenauer als Vorstandsvorsitzender und Franz Betz als stellvertretender Vorstandsvorsitzender genannt.

Freier Träger der Wohlfahrtspflege

Der AWO-Kreisverband Wiesbaden ist als gemeinnütziger und freier Träger der Wohlfahrtspflege tätig. Zu seinen Aufgaben gehören soziale Betreuungs-, Beratungs-, Pflege- und Bildungsangebote.

Zu den Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere Kindertagesstätten, Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege, Angebote der Familienbildung sowie Beratungs- und Schutzangebote für Frauen. Darüber hinaus gehören verschiedene Bildungs- und Unterstützungsangebote zum sozialen Leistungsspektrum des Vereins.

Gerichtliche Überwachung beendet

Ein Insolvenzplan dient dazu, die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse eines Schuldners auf Grundlage einer gerichtlich bestätigten Vereinbarung neu zu ordnen. Der Plan kann beispielsweise Vorgaben zu Zahlungen an Gläubiger, Fristen, Forderungsverzichten und Maßnahmen zur Sanierung enthalten.

Während der Umsetzung kann das Insolvenzgericht die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen überwachen. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung endet diese besondere gerichtliche Überwachung beim AWO-Kreisverband Wiesbaden.

Aus der kurzen Bekanntmachung geht allerdings nicht hervor, aus welchem konkreten gesetzlichen Grund die Überwachung aufgehoben wurde. Sie enthält insbesondere keine Angaben zu den geleisteten Zahlungen, den Gläubigerquoten oder den einzelnen Vorgaben des Insolvenzplans. Deshalb lässt sich allein aus der Veröffentlichung nicht ableiten, in welchem Umfang sämtliche wirtschaftlichen Verpflichtungen des Vereins erledigt sind.

Kein neues Insolvenzverfahren

Bei der Entscheidung handelt es sich nicht um einen neuen Insolvenzantrag oder die erneute Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Sie betrifft einen späteren Abschnitt des bereits unter dem Aktenzeichen 10 IN 299/20 geführten Verfahrens.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden eingesehen werden.

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