Das Insolvenzgericht Pinneberg hat den Antrag der Drinks Company GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit dem Aktenzeichen 71 IN 163/26 am 16.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Firma hat ihren Sitz in Wedel und ist beim Registergericht Pinneberg unter HRB 4390 PI eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird deshalb kein Insolvenzverwalter bestellt. Auch eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet in einem eröffneten Insolvenzverfahren nicht statt.
Für Betroffene bedeutet das in der Regel, dass die Forderungen nicht über ein laufendes Insolvenzverfahren abgewickelt werden. Gläubiger müssen ihre Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind dabei häufig gering.
Folgen für das Unternehmen
Mit der Abweisung mangels Masse ist für Außenstehende vor allem wichtig, dass das Verfahren nicht in die normale Insolvenzverwaltung übergeht. Die Entscheidung wird im Handelsregister nachvollzogen. In der Regel führt eine solche Entwicklung zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung, sofern keine anderen rechtlichen Schritte dazwischenkommen.
Für die Firma selbst bedeutet das keinen geordneten Insolvenzprozess mit Verwertung und Verteilung durch einen Verwalter. Für Gläubiger, Vertragspartner und andere Beteiligte kann das die Durchsetzung eigener Rechte erschweren.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen, Anzahlungen, offene Leistungen oder Gutscheine gegenüber der Drinks Company GmbH hat, sollte alle Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Betroffene sollten außerdem prüfen, ob sie ihre Ansprüche selbst geltend machen können und ob rechtlicher Rat sinnvoll ist.
Wichtig ist, Unterlagen und Fristen im Blick zu behalten. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig an eine Verbraucherberatung oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt wenden.