Das Amtsgericht Bielefeld hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ReCon Sales GmbH mit Sitz in Hiddenhausen und der Registerangabe Bad Oeynhausen, HRB 20550, mit Beschluss vom 14.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 15.10.2026 veröffentlicht. Das Aktenzeichen lautet 43 IN 724/26.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreichen würde, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger bedeutet das meist schlechte Aussichten. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Eine zentrale Sammel- und Verteilungsstelle durch ein eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es in diesem Fall nicht. In der Regel führt die Abweisung außerdem dazu, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und später aus dem Handelsregister gelöscht werden kann.
Folgen für Betroffene
Die Bekanntmachung betrifft die ReCon Sales GmbH. Weitere Einzelheiten nennt der Beschluss nicht. Für Menschen mit offenen Forderungen, unbezahlten Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen ist wichtig, Unterlagen wie Rechnungen, Verträge, Bestellbestätigungen und Zahlungsbelege gut zu sichern. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, Rechtsrat einzuholen, um die nächsten Schritte zu prüfen.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Der Vertrieb von elektronischen Produkten deren Zubehör und Lizenzen. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen vollständig sammeln, Fristen im Blick behalten und prüfen, ob weitere Ansprüche bestehen. Wer Geld vorab gezahlt hat oder auf eine Leistung wartet, sollte den Sachverhalt dokumentieren und sich bei Bedarf frühzeitig rechtlich beraten lassen. Da kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, müssen Ansprüche grundsätzlich eigenständig verfolgt werden.