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Insolvenzgericht Charlottenburg ordnet Sicherungsmaßnahmen bei COZY HEAVEN GmbH an

Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der COZY HEAVEN GmbH Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 3608 IN 6841/26 und wurde am 15.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Firma ist Berlin.

Mit einer solchen Anordnung will das Gericht nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag verhindern. Für Außenstehende bedeutet das: Das Verfahren ist in einer frühen Phase, das Gericht hat aber bereits Schutzmaßnahmen erlassen, damit Vermögenswerte gesichert bleiben.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Laut Bekanntmachung werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Florian Kleinschmit, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt. Seine Aufgabe ist es nicht, die Schuldnerin allgemein zu vertreten. Er soll das Vermögen überwachen, sichern und erhalten. Außerdem hat er zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.

Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Er ist auch berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und darüber zu verfügen. Die Kreditinstitute, bei denen Konten der Schuldnerin geführt werden, müssen ihm Auskunft geben.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Für Gläubiger ist besonders wichtig: Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie sollen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen. Wer Forderungen gegen die COZY HEAVEN GmbH hat, muss deshalb die weiteren Anordnungen des Gerichts beachten und sollte Zahlungen nicht auf eigene Faust an die Firma leisten, wenn die Bekanntmachung etwas anderes vorgibt.

Auch für Kunden oder Geschäftspartner kann die Anordnung Folgen haben. Das Gericht hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse zur Sicherung der Vermögenswerte eingeräumt. Dazu gehört auch, dass er die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere verlangen darf. Die Schuldnerin muss ihm die nötigen Auskünfte erteilen.

Die Bekanntmachung sagt nichts darüber aus, ob das Insolvenzverfahren später eröffnet wird. Sie zeigt aber, dass das Gericht die Vermögenslage bereits jetzt sichern will, bevor über den Antrag entschieden ist.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die COZY HEAVEN GmbH hat, sollte die amtliche Bekanntmachung genau beachten und laufende Zahlungen nicht ohne Prüfung an die Firma leisten. Sinnvoll ist es, Unterlagen zu Forderungen, Verträgen und Zahlungen geordnet bereitzuhalten. Wer unmittelbar betroffen ist, sollte auf weitere gerichtliche Mitteilungen achten und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.

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