Das Insolvenzgericht Goslar hat im Verfahren über das Vermögen der Hartmann + Schwarz Haus- und Versorgungstechnik GmbH mit Sitz in Goslar am 15.10.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Aktenzeichen lautet 32 IN 64/26. Nach der Bekanntmachung wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Was die Anordnung bedeutet
Eine vorläufige Verwaltung des Vermögens ist eine Schutzmaßnahme im Insolvenzverfahren. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte vor einer gerichtlichen Entscheidung unkontrolliert verändert, verschoben oder vermindert werden. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit verliert die Schuldnerin für diese Zeit die volle alleinige Verfügungsfreiheit über ihr Vermögen.
Für Laien bedeutet das: Das Gericht prüft die Lage nicht nur, sondern sichert zugleich das vorhandene Vermögen ab. Die Maßnahme dient dazu, die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu schützen, solange das Verfahren noch läuft. Die Bekanntmachung enthält keine Aussage darüber, wie das Verfahren am Ende ausgeht.
Folgen für Kunden, Gläubiger und andere Beteiligte
Für Kunden kann die Anordnung ein wichtiger Hinweis sein, dass Zahlungen und andere Rechtsgeschäfte mit dem Unternehmen nun besonders sorgfältig geprüft werden müssen. Wer noch Forderungen gegen die Gesellschaft hat, muss davon ausgehen, dass das Insolvenzverfahren Auswirkungen auf die Durchsetzung dieser Forderungen haben kann. Die Bekanntmachung richtet sich auch an die Schuldner der Antragstellerin: Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.
Für Gläubiger heißt das vor allem, dass sie ihre Ansprüche und weitere Nachrichten aus dem Verfahren genau im Blick behalten sollten. Die vorläufige Verwaltung ist noch nicht das Ende des Verfahrens, aber ein deutlicher Schritt zur rechtlichen Sicherung. Welche Zahlungen, Verträge oder Forderungen im Einzelnen betroffen sind, ergibt sich aus dem weiteren Verlauf des Verfahrens und aus dem vollständigen Beschluss, der in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer aus Salzgitter bestellt worden. Seine Aufgabe besteht nach der Anordnung darin, die Vermögenslage zu sichern und die gerichtliche Kontrolle in der vorläufigen Phase zu unterstützen. Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann.
Was Betroffene jetzt tun können: Wer Forderungen gegen die Hartmann + Schwarz Haus- und Versorgungstechnik GmbH hat oder mit dem Unternehmen vertraglich verbunden ist, sollte Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten und weitere gerichtliche Mitteilungen aufmerksam verfolgen. Offene Zahlungen sollten nur mit Blick auf den Beschluss und die Anweisungen des Gerichts geleistet werden.