Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GOC Asset & Property GmbH abgewiesen. Betroffen ist die Firma mit Sitz in Heusenstamm und dem Registereintrag Offenbach am Main, HRB 55760. Das Aktenzeichen lautet 8 IN 199/26. Die Bekanntmachung trägt das Datum 15.10.2026.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Die Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass das Gericht kein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Grund ist, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. In einem solchen Fall wird also kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger über ein eröffnetes Insolvenzverfahren.
Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Nachricht. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen oft gering. Aus der Bekanntmachung ergibt sich außerdem, dass der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann.
Folgen für das Unternehmen
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, kann dies regelmäßig weitere rechtliche Folgen für die Gesellschaft haben. Dazu gehören in der Regel die Eintragung des Vorgangs und später die mögliche Auflösung und Löschung der Gesellschaft. Ein eröffnetes Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter findet jedoch gerade nicht statt. Die Bekanntmachung selbst nennt keine weiteren Details zu den wirtschaftlichen Hintergründen.
Für die GOC Asset & Property GmbH ist damit festgehalten, dass der Insolvenzantrag am 08.10.2026 abgewiesen wurde. Entscheidend ist: Das Gericht hat kein Verfahren eröffnet, weil nach seiner Einschätzung keine ausreichende Masse vorhanden war, um die Kosten zu decken.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen, Anzahlungen, Gutscheine oder sonstige Ansprüche gegen die GOC Asset & Property GmbH hat, sollte Unterlagen sofort sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr. Gläubiger sollten außerdem prüfen, ob sie ihre Ansprüche auf anderem Weg geltend machen können. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, Rechtsrat einzuholen.