Das Insolvenzgericht Kassel hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der iMR GmbH, Sängelsrain 36, 34128 Kassel, mit Beschluss vom 15.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 666 IN 279/26 e. In der Bekanntmachung heißt es außerdem, dass der Beschluss eine Rechtsmittelbelehrung enthält.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt deshalb nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das oft ein ungünstiges Zeichen. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen meist gering. Auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen kann das problematisch sein, weil kein Insolvenzverwalter die Ansprüche im Rahmen eines eröffneten Verfahrens bündelt und bearbeitet.
Folgen für die Gesellschaft
Bei einer Abweisung mangels Masse wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht angenommen. Das Unternehmen wird in der Regel im Handelsregister weiter mit diesem Verfahrensstand geführt; später kann es zur Auflösung der Gesellschaft und zur Löschung kommen. Die eigentliche Folge ist aber zunächst, dass kein Insolvenzverfahren mit den dafür vorgesehenen Schutz- und Verteilungsregeln stattfindet.
Die Bekanntmachung betrifft die iMR GmbH mit Sitz in Kassel und dem Registereintrag Kassel, HRB 19992. Weitere Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe, Umsatz, Mitarbeitern oder möglichen Hintergründen enthält der Beschluss nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen gegen die iMR GmbH hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Auftragsbestätigungen und Schriftverkehr sorgfältig sichern. Auch bei Gutscheinen, Anzahlungen oder noch nicht erbrachten Leistungen ist es sinnvoll, alle Nachweise geordnet aufzubewahren. Betroffene sollten prüfen, welche rechtlichen Schritte in ihrem Fall möglich sind, und bei Bedarf frühzeitig Rechtsrat einholen. Wichtig ist, Fristen und weitere Mitteilungen des Gerichts im Blick zu behalten.
Die amtliche Bekanntmachung stammt vom 15.10.2026 und betrifft das Insolvenzgericht Kassel unter dem Aktenzeichen 666 IN 279/26 e.