Das Insolvenzgericht Hamburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Melorin Boulangerie GmbH mit Sitz in Hamburg am 15.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 67c IN 387/26. Grundlage ist § 26 Abs. 1 InsO.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverfahren durchgeführt.
Für Gläubiger hat das wichtige Folgen. Es gibt in diesem Fall keinen Insolvenzverwalter, der die vorhandenen Werte ordnet und an die Gläubiger verteilt. Wer Forderungen gegen das Unternehmen hat, muss seine Ansprüche selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige Befriedigung sind dabei in der Regel gering.
Folgen für das Unternehmen
Mit der Abweisung mangels Masse ist die Sache für das Unternehmen nicht erledigt, aber ein reguläres Insolvenzverfahren findet nicht statt. Nach der Insolvenzantragsentscheidung kommt es regelmäßig zu weiteren registerrechtlichen Schritten; dazu kann später auch die Löschung der Gesellschaft gehören. Im Handelsregister ist die Firma unter Hamburg, HRB 188697 geführt.
Der Bekanntmachungstext nennt als Sitz Hamburg. Weitere Gründe für die Abweisung sind in der Veröffentlichung nicht genannt. Über die Höhe von Forderungen, mögliche Ursachen oder wirtschaftliche Hintergründe enthält die Bekanntmachung keine Angaben.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegen die Melorin Boulangerie GmbH hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Bestellbestätigungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die nächsten Schritte zu prüfen.
Der vollständige Beschluss kann laut Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.