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Insolvenzantrag der Mü-Sanitär-Bau GmbH mangels Masse abgewiesen

Gericht weist Insolvenzantrag ab

Das Insolvenzgericht Wiesbaden hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 377/25 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mü-Sanitär-Bau GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung ist vom 15.10.2026. Als Sitz des Unternehmens ist Unterschleißheim angegeben. Nach dem veröffentlichten Beschluss erfolgte die Abweisung am 13.10.2026 mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO.

„Mangels Masse“ bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter, der das Vermögen ordnet und an die Gläubiger verteilt.

Was die Abweisung für Gläubiger bedeutet

Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse meist eine schlechte Nachricht. Es gibt in diesem Fall keine geordnete Verteilung des Vermögens an die Gläubiger über ein eröffnetes Insolvenzverfahren. Gläubiger müssen ihre Forderungen daher grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Zahlungen zu erhalten, sind in der Regel gering.

Nach der Bekanntmachung wurden auch die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 20.02.2026 am 13.10.2026 aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Folgen für das Unternehmen

Bei einer Abweisung mangels Masse kommt es typischerweise nicht zu einer regulären Abwicklung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Stattdessen wird die Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Auch dazu gilt: Ohne eröffnetes Verfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, der die offenen Ansprüche bündelt oder die Vermögenswerte verteilt.

Betroffene sollten beachten, dass offene Forderungen, Anzahlungen, Gutscheine oder noch nicht vollständig erbrachte Leistungen nicht automatisch gesichert sind. Wer Unterlagen, Verträge, Rechnungen oder Zahlungsbelege hat, sollte diese aufbewahren und prüfen lassen, welche Ansprüche bestehen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch Geld von der Mü-Sanitär-Bau GmbH fordert oder offene Leistungen hat, sollte seine Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr. Sinnvoll kann auch sein, zeitnah rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten einzuschätzen und Fristen nicht zu versäumen.

Weil kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Ansprüche in der Regel auf anderem Weg verfolgt werden. Für Betroffene ist daher wichtig, schnell zu prüfen, welche nächsten Schritte im Einzelfall noch möglich sind.

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