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Insolvenzantrag der CoolPerformanceDigitel GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Hamburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67a IN 288/26 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CoolPerformanceDigitel GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung stammt vom 14.10.2026. Als Sitz der Gesellschaft ist Hamburg genannt, ebenso das Register Hamburg, HRB 132507.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Die Abweisung „mangels Masse“ nach § 26 Abs. 1 InsO heißt für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es wird also kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt. Ein Insolvenzverwalter wird in diesem Fall nicht eingesetzt, und eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet nicht statt.

Für Gläubiger bedeutet das meist, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen in der Regel gering. Die Bekanntmachung weist außerdem darauf hin, dass der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann.

Folgen für die Gesellschaft und Gläubiger

Bei einer Abweisung mangels Masse kommt es regelmäßig zu einer Eintragung im Handelsregister. In der Folge wird die Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Für offene Forderungen, Ansprüche aus Vorauszahlungen oder nicht eingelöste Gutscheine ist das für Betroffene oft eine schwierige Lage. Wer betroffen ist, sollte die eigenen Unterlagen deshalb sorgfältig sichern.

Wichtig ist auch: Aus der Abweisung mangels Masse folgt keine Auszahlung über ein Insolvenzverfahren. Es gibt also keine zentrale Stelle, die die Ansprüche der Gläubiger geordnet sammelt und bedient. Betroffene müssen daher selbst prüfen, welche rechtlichen Schritte noch möglich sind.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegen die CoolPerformanceDigitel GmbH hat, sollte alle Belege, Verträge, Rechnungen und Schriftwechsel aufbewahren. Sinnvoll kann es sein, die eigenen Ansprüche zeitnah rechtlich prüfen zu lassen. Da die Aussichten auf eine Befriedigung in solchen Fällen oft gering sind, ist es wichtig, keine Fristen aus den Augen zu verlieren und den eigenen Fall geordnet zu dokumentieren.

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Unternehmensgegenstand die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich IT.

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