Beim Amtsgericht Gießen läuft unter dem Aktenzeichen 6 IN 237/26 ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thoman & Fuchs Glasfasertechnik GmbH mit Sitz in Buseck. Die amtliche Bekanntmachung vom 14.10.2026 enthält Sicherungsmaßnahmen. Das bedeutet: Das Gericht hat vorläufige Regeln angeordnet, damit das Vermögen des Unternehmens bis zur weiteren Entscheidung geschützt wird.
Was das Gericht angeordnet hat
Nach der Bekanntmachung wurde am 14.10.2026 um 11.50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Frankfurt am Main, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu überwachen.
Wichtig ist: Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das Unternehmen darf also nicht frei über sein Vermögen verfügen. Außerdem wurde untersagt, Forderungen einzuziehen, abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen. Auch Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum darf nicht ohne Weiteres veräußert, verpfändet oder anderweitig belastet werden.
Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse bleibt zwar bei der Antragstellerin. Die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen aber der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Für das Unternehmen besteht damit ein Zustimmungsvorbehalt.
Welche Folgen das für Dritte haben kann
Die Bekanntmachung enthält auch Anordnungen gegenüber Schuldnern der Antragstellerin. Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Maßnahme zu leisten. Wer dem Unternehmen Geld schuldet, soll sich also an die gerichtlichen Vorgaben halten und nicht vorschnell an die falsche Stelle zahlen.
Außerdem wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Das zeigt, dass der Geldfluss vorläufig kontrolliert werden soll.
Für Gläubiger, Kunden oder Geschäftspartner bedeutet eine solche Sicherungsmaßnahme vor allem: Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist rechtlich geschützt und stark überwacht. Einzelne Gläubiger sollen nicht durch eigene Vollstreckungsmaßnahmen bevorzugt werden. Nach der Bekanntmachung sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt; bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten die gerichtlichen Vorgaben genau beachten und keine Zahlungen oder Vollstreckungsmaßnahmen auf eigene Faust veranlassen. Wer Forderungen gegen die Thoman & Fuchs Glasfasertechnik GmbH hat oder dem Unternehmen Geld schuldet, sollte die Lage aufmerksam verfolgen und sich an die Anordnungen des Insolvenzgerichts Gießen unter dem Aktenzeichen 6 IN 237/26 halten. Bei Unsicherheit ist es sinnvoll, die eigene Rechtsposition gesondert prüfen zu lassen.
Die Bekanntmachung stammt vom 14.10.2026 und bezieht sich auf den Sitz des Unternehmens in Buseck.