Dark Mode Light Mode

I.O.D. Inkasso Organisation Deutschland GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der I.O.D. Inkasso Organisation Deutschland GmbH entschieden. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 3610 IN 5819/25 und wurde am 14.10.2026 veröffentlicht. Der Sitz des Unternehmens ist Berlin. Die Firma ist im Register beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 192527 geführt.

Was das Gericht entschieden hat

Der Antrag eines antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Für Laien bedeutet das: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt deshalb nicht zu einer regulären Insolvenzabwicklung mit einem Insolvenzverwalter.

Die Folge ist, dass es keine geordnete Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens gibt. Gläubiger müssen ihre Forderungen dann grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen oft gering.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Mit der Abweisung mangels Masse endet das Verfahren an dieser Stelle ohne Eröffnung. Nach der Bekanntmachung ist außerdem in der Regel mit der Auflösung der Gesellschaft und später mit der Löschung zu rechnen. Für Gläubiger bedeutet das vor allem, dass sie ihre Unterlagen sorgfältig sichern und ihre Forderungen prüfen sollten.

Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine geltend machen will, sollte Belege, Rechnungen, Zahlungsnachweise und die gesamte Korrespondenz aufbewahren. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten alle Unterlagen sofort sichern, die eigene Forderung genau prüfen und Fristen im Blick behalten. Wichtig ist auch, keine Belege zu verlieren und mögliche Ansprüche eigenständig weiterzuverfolgen. Da kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, müssen Gläubiger ihre Interessen selbst organisieren.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Inkassodienstleistungen. Der eingetragene Gegenstand muss nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der I Am Not Going To Mars UG mangels Masse abgewiesen

Next Post

IGM International GmbH: Insolvenzantrag in Düsseldorf mangels Masse abgewiesen