Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der HDP Intelligence GmbH mit Sitz in Eschborn abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 810 IN 803/25 H-77- und ist am 14.10.2026 veröffentlicht worden. Nach dem Text der Bekanntmachung wurde der Antrag bereits am 25.09.2026 mangels Masse abgewiesen. Grundlage ist § 26 Abs. 1 InsO.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um überhaupt die Kosten des Verfahrens zu decken. Für die Betroffenen ist das eine besonders ungünstige Lage. Es wird in diesem Fall kein Insolvenzverwalter bestellt, und eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet regelmäßig nicht statt.
Für Gläubiger bedeutet das: Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen meist gering. Die Eintragung im Register bleibt ein wichtiger Hinweis auf die rechtliche Situation des Unternehmens. Im Anschluss kann es in der Regel zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung kommen.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Wer offene Forderungen gegen die HDP Intelligence GmbH hat, sollte die eigenen Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und die gesamte Korrespondenz. Solche Dokumente können wichtig sein, wenn Ansprüche weiter geltend gemacht werden sollen.
Auch Kunden mit offenen Leistungen, bereits geleisteten Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Nachweise geordnet ablegen. Wer unsicher ist, kann rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Möglichkeiten besser einschätzen zu können. Wichtig ist vor allem, Fristen und Unterlagen im Blick zu behalten.
Eintrag in der Bekanntmachung
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Firma HDP Intelligence GmbH, als Sitz Eschborn und als Registerangabe Frankfurt am Main, HRB 103150. Mehr als diese Angaben sind aus dem Bekanntmachungstext nicht sicher abzuleiten. Der Hinweis „mangels Masse“ sagt ausschließlich etwas über die fehlende Deckung der Verfahrenskosten aus.
Was Betroffene jetzt tun können: Unterlagen sofort sichern, offene Forderungen prüfen und gegebenenfalls anwaltlichen Rat einholen. Wer Ansprüche hat, sollte nicht darauf vertrauen, dass sich die Forderung von selbst klärt. In solchen Fällen ist eigenes Handeln oft entscheidend.