Das Insolvenzgericht Tübingen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 16 IN 195/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der OS Group GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 14.10.2026 veröffentlicht. Die Firma hat ihren Sitz in Reutlingen und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 786303 eingetragen.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen nach der Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es kommt deshalb nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel schlechte Aussichten. Ihre Forderungen werden nicht in einem eröffneten Insolvenzverfahren gesammelt und abgewickelt. Sie müssen ihre Ansprüche grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Eine vollständige oder auch nur nennenswerte Befriedigung ist häufig unwahrscheinlich.
Folgen für die Gesellschaft und ihre Gläubiger
Nach einer Abweisung mangels Masse kann die Gesellschaft in der Folge im Handelsregister aufgelöst und später gelöscht werden. Für Außenstehende ist wichtig: Mit der Abweisung ist das Problem nicht automatisch erledigt, sondern es fehlt lediglich das Verfahren, das sonst eine geordnete Abwicklung ermöglichen würde.
Kundinnen und Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen sichern. Dazu gehören etwa Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wenn Ansprüche betroffen sind, kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch Forderungen gegen die OS Group GmbH hat, sollte alle Belege vollständig sammeln und den Stand seiner Ansprüche genau dokumentieren. Sinnvoll ist es außerdem, Fristen zu prüfen und mögliche weitere Schritte zeitnah zu klären. Je nach Fall kann ein Anwalt oder eine Verbraucherberatung helfen, die nächsten Schritte besser einzuschätzen.
Wichtig bleibt: In diesem Fall wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet. Damit gibt es keinen Insolvenzverwalter, der die Angelegenheiten im Rahmen eines laufenden Verfahrens übernimmt. Für Betroffene ist daher schnelles und geordnetes Handeln besonders wichtig.