Bilanzsumme steigt um rund 29 Prozent
Die Dreißigste UPEG Windpark GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück hat ihren Jahresabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 vorgelegt.
Die Bilanzsumme erhöhte sich von 56.319,22 Euro auf 72.673,63 Euro.
Das entspricht einem Anstieg um 16.354,41 Euro beziehungsweise rund 29 Prozent.
Die Gesellschaft ist damit bilanziell deutlich gewachsen.
Anders als bei vielen größeren Windparkgesellschaften handelt es sich allerdings um ein Unternehmen mit einer vergleichsweise kleinen Bilanz.
Die Gesellschaft erfüllt nach eigenen Angaben die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a Absatz 1 Handelsgesetzbuch.
Diese Einstufung ermöglicht bestimmte Erleichterungen bei der Rechnungslegung.
Die veröffentlichten Informationen fallen deshalb deutlich knapper aus als bei größeren Unternehmen.
Dennoch lassen sich aus den Zahlen einige interessante Entwicklungen erkennen.
Anlagevermögen sinkt auf 18.452 Euro
Das Anlagevermögen verringerte sich von 21.088,73 Euro auf 18.452,65 Euro.
Damit ging der bilanzierte Wert um 2.636,08 Euro beziehungsweise rund 12,5 Prozent zurück.
Der Rückgang passt zu den im Anhang beschriebenen Abschreibungsmethoden.
Die Gesellschaft gibt an, dass sich im Anlagevermögen eine Photovoltaikanlage befindet.
Diese wird nach den Angaben im Jahresabschluss degressiv mit einem Satz von 12,5 Prozent bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben.
Die rechnerische Veränderung des Anlagevermögens entspricht nahezu exakt 12,5 Prozent des Vorjahresbuchwerts.
Das deutet darauf hin, dass der Rückgang im Wesentlichen durch die planmäßige Abschreibung der Photovoltaikanlage verursacht wurde.
Ein detaillierter Anlagenspiegel mit Angaben zu möglichen Zugängen oder Abgängen liegt im übermittelten Material jedoch nicht vor.
Deshalb lässt sich nicht abschließend feststellen, ob neben den Abschreibungen weitere Veränderungen stattgefunden haben.
Trotz Firmennamens ist eine Photovoltaikanlage ausgewiesen
Eine Besonderheit des Jahresabschlusses betrifft die Art des bilanzierten Anlagevermögens.
Die Gesellschaft trägt den Namen Dreißigste UPEG Windpark GmbH & Co. KG.
Im Anhang wird jedoch ausdrücklich eine Photovoltaikanlage genannt.
Eine Windenergieanlage wird in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen.
Daraus lässt sich nicht zwingend ableiten, dass die Gesellschaft keinerlei Aktivitäten im Bereich Windenergie verfolgt.
Fest steht jedoch, dass der veröffentlichte Abschluss als Anlagevermögen eine Photovoltaikanlage beschreibt.
Für die wirtschaftliche Einordnung ist diese Unterscheidung wichtig.
Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer technischen Eigenschaften, Erzeugungsprofile und Betriebsbedingungen.
Auch Investitionskosten, Wartungsaufwand und Stromproduktion können erheblich voneinander abweichen.
Die Bezeichnung der Gesellschaft allein reicht deshalb nicht aus, um ihre tatsächliche Anlagenstruktur zu bestimmen.
Umlaufvermögen steigt um mehr als 54 Prozent
Während das Anlagevermögen zurückging, entwickelte sich das Umlaufvermögen deutlich positiv.
Es erhöhte sich von 34.865,54 Euro auf 53.856,03 Euro.
Das entspricht einem Zuwachs um 18.990,49 Euro beziehungsweise rund 54,5 Prozent.
Damit entfällt inzwischen der größte Teil des bilanzierten Vermögens auf das Umlaufvermögen.
Zum Jahresende 2025 machte es rund 74,1 Prozent der Bilanzsumme aus.
Im Vorjahr lag dieser Anteil bei etwa 61,9 Prozent.
Die Vermögensstruktur hat sich somit deutlich in Richtung kurzfristiger Vermögenswerte verschoben.
Allerdings enthält die vorliegende Bilanz keine detaillierte Aufschlüsselung des Umlaufvermögens.
Insbesondere wird nicht erkennbar, welcher Betrag auf Bankguthaben und welcher auf Forderungen oder andere kurzfristige Vermögenswerte entfällt.
Deshalb lässt sich aus dem Anstieg nicht unmittelbar ableiten, dass die Gesellschaft entsprechend mehr liquide Mittel auf ihren Bankkonten besitzt.
Eigenkapital steigt um 16.549 Euro
Eine der wichtigsten Entwicklungen des Geschäftsjahres betrifft das Eigenkapital.
Dieses erhöhte sich von 53.786,51 Euro auf 70.335,82 Euro.
Der Zuwachs beträgt 16.549,31 Euro beziehungsweise rund 30,8 Prozent.
Damit hat sich die bilanzielle Kapitalausstattung deutlich verbessert.
Der Jahresabschluss weist gleichzeitig einen Jahresüberschuss von 11.252,19 Euro aus.
Dieser Gewinn soll nach den Angaben im Anhang vorgetragen werden.
Allerdings erklärt der Jahresüberschuss nicht den gesamten Eigenkapitalanstieg.
Zwischen dem ausgewiesenen Gewinn und der Veränderung des Eigenkapitals besteht eine Differenz von 5.297,12 Euro.
Diese Differenz ist besonders interessant.
Sie deutet darauf hin, dass neben dem Jahresergebnis weitere Veränderungen des Eigenkapitals stattgefunden haben könnten.
Denkbar wären beispielsweise Veränderungen auf Gesellschafterkonten oder andere Eigenkapitalbewegungen.
Welche Vorgänge tatsächlich verantwortlich sind, geht aus dem vorliegenden Abschluss nicht hervor.
Jahresüberschuss von 11.252 Euro
Die Gesellschaft weist für 2025 einen Jahresüberschuss von 11.252,19 Euro aus.
Damit wurde das Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen.
Der Gewinn ist im Verhältnis zur Bilanzsumme bemerkenswert.
Rechnerisch entspricht der Jahresüberschuss rund 15,5 Prozent der Bilanzsumme zum Jahresende.
Diese Kennzahl ist allerdings nicht mit einer klassischen Umsatzrendite zu verwechseln.
Für die Berechnung einer Umsatzrendite wären Angaben zu den Umsatzerlösen erforderlich.
Diese fehlen im übermittelten Jahresabschluss.
Auch die Entwicklung des Gewinns gegenüber dem Vorjahr lässt sich nicht beurteilen, da kein Jahresergebnis für 2024 genannt wird.
Die Veröffentlichung bestätigt somit ein positives Ergebnis für 2025, erlaubt aber keine Aussage darüber, ob sich die operative Ertragskraft gegenüber dem Vorjahr verbessert oder verschlechtert hat.
Warum der Gewinn nicht vollständig den Eigenkapitalanstieg erklärt
Der Unterschied zwischen Jahresüberschuss und Eigenkapitalveränderung verdient besondere Aufmerksamkeit.
Das Eigenkapital erhöhte sich um 16.549,31 Euro.
Der Jahresüberschuss betrug dagegen 11.252,19 Euro.
Damit liegt der Eigenkapitalanstieg um 5.297,12 Euro über dem ausgewiesenen Gewinn.
Eine mögliche Erklärung wären zusätzliche Einlagen oder andere Veränderungen auf den Kapitalkonten.
Bei einer Kommanditgesellschaft können gesellschaftsrechtliche Vorgänge die Höhe des Eigenkapitals beeinflussen.
Allerdings enthält der Anhang keine detaillierte Überleitungsrechnung.
Deshalb kann nicht festgestellt werden, welche konkrete Ursache hinter der Differenz steht.
Eine eindeutige Zuordnung wäre erst anhand einer Entwicklung der Kapitalkonten möglich.
Eigenkapitalquote erreicht fast 97 Prozent
Besonders auffällig ist die hohe Eigenkapitalquote.
Zum 31. Dezember 2025 standen 70.335,82 Euro Eigenkapital einer Bilanzsumme von 72.673,63 Euro gegenüber.
Daraus ergibt sich eine Eigenkapitalquote von rund 96,8 Prozent.
Im Vorjahr hatte sie bei etwa 95,5 Prozent gelegen.
Die Quote erhöhte sich somit um rund 1,3 Prozentpunkte.
Damit wird nahezu das gesamte bilanzierte Vermögen durch Eigenkapital finanziert.
Die Gesellschaft weist nur geringe Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus.
Eine derart hohe Eigenkapitalquote bedeutet, dass die Abhängigkeit von bilanzierten Fremdkapitalgebern gering ist.
Sie ist allerdings keine Garantie für dauerhaft positive Geschäftsergebnisse.
Auch Unternehmen mit hoher Eigenkapitalquote können wirtschaftliche Risiken tragen.
Entscheidend bleiben unter anderem die zukünftigen Einnahmen, die technischen Betriebskosten und mögliche Investitionsverpflichtungen.
Verbindlichkeiten sinken auf lediglich 2.237 Euro
Die bilanzierten Verbindlichkeiten gingen von 2.432,71 Euro auf 2.237,81 Euro zurück.
Das entspricht einer Verringerung um 194,90 Euro beziehungsweise rund acht Prozent.
Im Verhältnis zur Bilanzsumme sind diese Verpflichtungen äußerst gering.
Die Verbindlichkeiten machen lediglich rund 3,1 Prozent des bilanzierten Vermögens aus.
Der Abschluss enthält keine nähere Aufschlüsselung nach einzelnen Gläubigern oder Verbindlichkeitsarten.
Deshalb lässt sich nicht feststellen, ob es sich beispielsweise um offene Lieferantenrechnungen, Steuerverbindlichkeiten oder andere Verpflichtungen handelt.
Ebenso wenig werden im übermittelten Material konkrete Angaben zu den Restlaufzeiten gemacht.
Auffällig bleibt jedoch, dass keine größere Fremdfinanzierung aus den veröffentlichten Zahlen hervorgeht.
Rückstellungen unverändert bei 100 Euro
Die Rückstellungen beliefen sich sowohl Ende 2024 als auch Ende 2025 auf 100 Euro.
Damit blieb diese Bilanzposition unverändert.
Rückstellungen werden für bestimmte ungewisse Verpflichtungen gebildet.
Bei der Dreißigste UPEG Windpark GmbH & Co. KG fällt der ausgewiesene Betrag vergleichsweise gering aus.
Welche konkrete Verpflichtung damit abgedeckt werden soll, wird im Anhang nicht erläutert.
Eine weitergehende Bewertung ist deshalb nicht möglich.
Kommanditkapital von 250.000 Euro – nur 100.000 Euro eingezahlt
Eine weitere wichtige Information findet sich im Anhang.
Nach Angaben der Gesellschaft ist ein Kommanditkapital von 250.000 Euro als Haftsumme im Handelsregister eingetragen.
Darauf wurde eine Einlage von 100.000 Euro geleistet.
Damit entspricht die genannte geleistete Einlage rechnerisch 40 Prozent der eingetragenen Haftsumme.
Die Differenz beträgt 150.000 Euro.
Allerdings darf die eingetragene Haftsumme nicht ohne Weiteres mit einem bilanziell ausgewiesenen offenen Einlageanspruch gleichgesetzt werden.
Für die rechtliche Bewertung sind insbesondere die gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen und die handelsrechtlichen Haftungsregeln maßgeblich.
Der veröffentlichte Abschluss enthält hierzu keine weiteren Einzelheiten.
Auffällig ist außerdem, dass das ausgewiesene Eigenkapital von 70.335,82 Euro unter der genannten geleisteten Einlage von 100.000 Euro liegt.
Dies ist bei Personengesellschaften grundsätzlich möglich, da das bilanzielle Eigenkapital durch Gewinne, Verluste, Entnahmen und andere Veränderungen der Kapitalkonten beeinflusst werden kann.
Welche konkreten Vorgänge diese Differenz erklären, lässt sich aus den veröffentlichten Angaben nicht nachvollziehen.
Keine größeren Fremdschulden erkennbar
Im Vergleich zu vielen klassischen Windpark-Projektgesellschaften fällt die Finanzierungsstruktur der Dreißigste UPEG Windpark GmbH & Co. KG ungewöhnlich eigenkapitalorientiert aus.
Größere Energieprojekte werden häufig teilweise über langfristige Darlehen finanziert.
Im vorliegenden Abschluss werden dagegen nur Verbindlichkeiten von rund 2.238 Euro ausgewiesen.
Damit ist keine nennenswerte bilanzierte Fremdfinanzierung erkennbar.
Diese Feststellung gilt allerdings ausschließlich für die vorliegenden Bilanzdaten.
Ob außerhalb der Bilanz weitere vertragliche Verpflichtungen bestehen, lässt sich nicht beurteilen.
Auch Angaben zu langfristigen Wartungsverträgen, Pachtzahlungen oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen fehlen.
Geschäftsführung durch Umweltprojektentwicklungsgesellschaft mbH
Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr 2025 durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Umweltprojektentwicklungsgesellschaft mbH.
Diese verfügt nach den Angaben im Anhang über ein Stammkapital von 25.000 Euro.
Vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Johannes Busmann.
Der Jahresabschluss wurde am 17. September 2026 in Osnabrück unterzeichnet.
Am selben Tag erfolgte auch die Feststellung beziehungsweise Billigung des Abschlusses.
Die Veröffentlichung trägt das Datum vom 13. Oktober 2026.
Was über die Ertragskraft noch unbekannt ist
Obwohl der Jahresüberschuss von 11.252,19 Euro ausdrücklich genannt wird, bleiben wichtige Informationen zur wirtschaftlichen Tätigkeit offen.
Der übermittelte Abschluss enthält keine konkreten Umsatzerlöse.
Auch Angaben zu Stromproduktion, Einspeisevergütung, laufenden Betriebskosten und Wartungsaufwendungen fehlen.
Damit lässt sich nicht feststellen, wie viel Strom die Photovoltaikanlage im Jahr 2025 erzeugt hat.
Ebenso wenig kann beurteilt werden, welche Einnahmen aus dem Anlagenbetrieb erzielt wurden.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss ist zwar eine wichtige Ergebniskennzahl.
Er allein reicht jedoch nicht aus, um die operative Wirtschaftlichkeit der Anlage umfassend zu bewerten.
Dafür wären insbesondere die vollständige Gewinn- und Verlustrechnung sowie nähere Angaben zum Anlagenbetrieb erforderlich.