Gesundheitsportal darf weiter betrieben werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat im Streit um das staatliche Gesundheitsportal Gesund.bund.de zugunsten des Fortbestands des Angebots entschieden.
Der Verlag Wort & Bild hatte sich mit seiner Klage gegen das vom Bundesgesundheitsministerium betriebene Portal gewandt.
Der Verlag sieht in dem kostenlosen staatlichen Informationsangebot eine Konkurrenz zu seinen eigenen Gesundheitsmedien.
Zu den bekanntesten Angeboten des Unternehmens gehören die Apotheken Umschau und deren Internetauftritt.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab.
Entscheidend war nach den vorliegenden Angaben nicht die inhaltliche Bewertung des Portals, sondern die Frage, ob der Verlag überhaupt berechtigt war, den geltend gemachten Anspruch auf diesem Rechtsweg gerichtlich durchzusetzen.
Die Richter verneinten die erforderliche Klagebefugnis.
Damit scheiterte das Verfahren an einer rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzung.
Ob das Gesundheitsportal selbst gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt, wurde vom Gericht ausdrücklich nicht inhaltlich entschieden.
Diese Unterscheidung ist für die Bewertung des Urteils wesentlich.
Kein Urteil über die grundsätzliche Zulässigkeit staatlicher Gesundheitsmedien
Die Entscheidung könnte auf den ersten Blick als Bestätigung des staatlichen Gesundheitsportals verstanden werden.
Eine solche Interpretation wäre jedoch zu weitgehend.
Das Verwaltungsgericht Köln hat nicht abschließend festgestellt, dass das Portal in seiner konkreten Ausgestaltung mit sämtlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist.
Es hat vielmehr entschieden, dass dem klagenden Verlag die erforderliche Klagebefugnis fehlt.
Damit blieb die eigentliche Auseinandersetzung über die Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit offen.
Juristisch macht das einen erheblichen Unterschied.
Eine Klage kann scheitern, weil ein Kläger seine Rechte nicht auf dem gewählten Weg geltend machen kann.
Das bedeutet nicht automatisch, dass das beanstandete staatliche Handeln in jeder Hinsicht rechtmäßig ist.
Ebenso wenig folgt aus der Abweisung, dass die Kritik des Verlags inhaltlich berechtigt wäre.
Die materiell-rechtliche Streitfrage wurde schlicht nicht entschieden.
Worum es bei Gesund.bund.de geht
Das Bundesgesundheitsministerium betreibt das Portal Gesund.bund.de seit dem Jahr 2020.
Es soll Bürgerinnen und Bürgern wissenschaftlich geprüfte Informationen zu gesundheitlichen Fragen zur Verfügung stellen.
Das Angebot behandelt unter anderem Krankheiten, Symptome, Untersuchungsmethoden, Behandlungen und weitere Themen aus dem Gesundheitswesen.
Die Informationen sind kostenlos abrufbar.
Aus Sicht der staatlichen Gesundheitskommunikation kann ein solches Portal einen wichtigen Zweck erfüllen.
Gesundheitliche Entscheidungen setzen häufig voraus, dass Menschen zuverlässige und verständliche Informationen erhalten.
Gerade im Internet ist es für medizinische Laien nicht immer einfach, seriöse Informationen von Werbung, irreführenden Behauptungen oder zweifelhaften Behandlungsempfehlungen zu unterscheiden.
Ein staatliches Angebot kann dazu beitragen, grundlegendes Gesundheitswissen allgemein zugänglich zu machen.
Allerdings stellt sich zugleich die Frage, ob der Staat dafür ein eigenes umfangreiches redaktionelles Portal betreiben muss oder ob andere Formen der Information und Förderung ausreichend wären.
Genau an diesem Punkt beginnt der Konflikt mit privaten Medienanbietern.
Verlag sieht staatlich finanzierten Konkurrenten
Der Verlag Wort & Bild gehört zu den etablierten Anbietern von Gesundheitsinformationen in Deutschland.
Mit der Apotheken Umschau erreicht das Unternehmen seit Jahrzehnten ein breites Publikum.
Auch im Internet konkurrieren Gesundheitsmedien um Aufmerksamkeit, Reichweite und wirtschaftliche Erlöse.
Der Verlag sieht in Gesund.bund.de ein staatlich finanziertes Konkurrenzangebot.
Dabei geht es um eine grundsätzliche wirtschaftliche Ungleichheit.
Private Medienunternehmen müssen ihre journalistischen Angebote über eigene Geschäftsmodelle finanzieren.
Dazu können Anzeigen, Kooperationen, Vertriebsmodelle und andere Einnahmequellen gehören.
Ein staatliches Informationsportal wird dagegen aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Es ist nicht in gleicher Weise darauf angewiesen, seine laufenden Kosten durch Werbeeinnahmen oder den Verkauf journalistischer Produkte zu decken.
Diese unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen können wettbewerbliche Fragen aufwerfen.
Ob daraus im konkreten Fall eine rechtlich unzulässige Wettbewerbsverzerrung entsteht, ist jedoch nicht durch das Kölner Urteil geklärt worden.
Wie weit darf staatliche Öffentlichkeitsarbeit gehen?
Im Mittelpunkt des Konflikts steht das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne der Presse.
Die Pressefreiheit soll gewährleisten, dass Medien unabhängig vom Staat berichten, informieren und Kritik üben können.
Staatliche Stellen dürfen die Öffentlichkeit selbstverständlich über ihre Aufgaben, Entscheidungen und Leistungen informieren.
Problematisch kann es jedoch werden, wenn staatliche Angebote nach Inhalt, Umfang und Gestaltung zunehmend die Funktion allgemeiner journalistischer Medien übernehmen.
Dann stellt sich die Frage, ob der Staat mit öffentlich finanzierten Angeboten in einen Bereich vordringt, der grundsätzlich durch eine freie und staatsunabhängige Presse geprägt sein soll.
Die Grenze ist nicht immer einfach zu ziehen.
Gesundheitsinformationen gehören zu den Bereichen, in denen staatliche Stellen ein besonderes öffentliches Informationsinteresse geltend machen können.
Gleichzeitig existieren zahlreiche private Medien, die ebenfalls medizinische Informationen aufbereiten und veröffentlichen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob der Staat überhaupt Gesundheitsinformationen bereitstellen darf.
Es geht vielmehr darum, wie umfangreich und in welcher Form er dies tun darf.
Staatliche Gesundheitsinformationen können Verbrauchern helfen
Aus Verbrauchersicht spricht einiges dafür, dass wissenschaftlich fundierte und kostenlos zugängliche Gesundheitsinformationen einen gesellschaftlichen Nutzen haben.
Nicht jeder Mensch verfügt über die finanziellen Möglichkeiten, kostenpflichtige Fachinformationen zu erwerben.
Auch medizinische Fachbegriffe und komplizierte Behandlungsmethoden können für Patienten schwer verständlich sein.
Ein allgemein zugängliches Informationsangebot kann dabei helfen, sich auf Arztgespräche vorzubereiten und grundlegende Zusammenhänge besser zu verstehen.
Gerade bei Krankheiten, Vorsorgeuntersuchungen oder medizinischen Behandlungsoptionen ist eine verständliche Aufbereitung wichtig.
Allerdings sollte auch ein staatliches Gesundheitsportal hohen Anforderungen an Transparenz und Qualität genügen.
Dazu gehören nachvollziehbare Quellen, regelmäßige Aktualisierungen und eine klare Trennung zwischen medizinischen Informationen und gesundheitspolitischen Positionen.
Staatliche Finanzierung allein garantiert noch keine vollständige Neutralität. Entscheidend sind die redaktionellen Standards und die tatsächliche Unabhängigkeit der medizinischen Inhalte.
Wer kontrolliert die Qualität staatlicher Gesundheitsinformationen?
Die wissenschaftliche Prüfung der veröffentlichten Inhalte ist ein wesentliches Merkmal des Portals.
Doch auch wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Medizinische Erkenntnisse verändern sich.
Neue Studien können bisherige Behandlungsempfehlungen ergänzen oder verändern.
Für Nutzer sollte deshalb erkennbar sein, wann ein Beitrag zuletzt überprüft wurde und auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen er beruht.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie redaktionelle Entscheidungen getroffen werden.
Wer entscheidet, welche Gesundheitsthemen besonders hervorgehoben werden?
Welche Fachleute prüfen die Inhalte?
Wie wird mit widersprüchlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen umgegangen?
Und wie wird sichergestellt, dass gesundheitspolitische Interessen keinen unangemessenen Einfluss auf medizinische Informationen nehmen?
Diese Fragen sind unabhängig davon relevant, ob das Portal rechtlich zulässig ist.
Ein öffentlich finanziertes Gesundheitsangebot sollte sich gerade wegen seiner staatlichen Trägerschaft besonders hohen Transparenzanforderungen stellen.
Auch private Gesundheitsmedien müssen kritisch betrachtet werden
Die Kritik an staatlichen Angeboten bedeutet umgekehrt nicht, dass private Gesundheitsmedien grundsätzlich unabhängiger oder qualitativ hochwertiger wären.
Auch privatwirtschaftliche Anbieter haben wirtschaftliche Interessen.
Sie müssen Einnahmen erzielen und stehen unter Wettbewerbsdruck.
Gerade bei Gesundheitsinformationen ist deshalb eine klare Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung wichtig.
Verbraucher müssen erkennen können, ob sie eine unabhängige medizinische Information lesen oder mit kommerziellen Interessen konfrontiert werden.
Das gilt für klassische Zeitschriften ebenso wie für Internetportale.
Eine sachliche Bewertung des Konflikts darf daher weder staatliche noch private Anbieter pauschal bevorzugen.
Entscheidend sollten die Qualität, Transparenz und Unabhängigkeit der veröffentlichten Informationen sein.
Kostenlos bedeutet nicht kostenfrei
Ein weiterer Punkt betrifft die Finanzierung des Bundesportals.
Für die Nutzer ist Gesund.bund.de kostenlos zugänglich.
Die Erstellung, Pflege und technische Bereitstellung der Inhalte verursachen jedoch Kosten.
Diese werden aus öffentlichen Mitteln getragen.
Damit finanziert letztlich die Allgemeinheit das Informationsangebot.
Das ist bei staatlichen Aufgaben grundsätzlich nichts Ungewöhnliches.
Dennoch sollte nachvollziehbar sein, wie hoch die laufenden Ausgaben sind und welcher konkrete Nutzen damit erreicht wird.
Von Interesse wäre beispielsweise, welche Kosten für Redaktion, technische Infrastruktur, externe Dienstleistungen und wissenschaftliche Qualitätssicherung entstehen.
Auch die tatsächliche Nutzung des Portals ist für eine wirtschaftliche Bewertung relevant.
Wie viele Menschen werden erreicht?
Welche Informationen werden besonders häufig abgerufen?
Und welchen zusätzlichen Nutzen bietet das staatliche Portal gegenüber bereits vorhandenen Informationsangeboten?
Das vorliegende Gerichtsurteil beantwortet diese Fragen nicht.
Warum die Entscheidung für andere Medien wichtig ist
Der Konflikt zwischen Wort & Bild und dem Bundesgesundheitsministerium betrifft nicht nur den Gesundheitsjournalismus.
Grundsätzlich stellt sich auch in anderen Bereichen die Frage, wie weit staatliche Informationsangebote reichen dürfen.
Öffentliche Stellen betreiben Internetseiten und Informationsangebote zu Verbraucherschutz, Bildung, Ernährung, Wirtschaft und zahlreichen weiteren Themen.
Solche Angebote können wichtige Aufgaben erfüllen.
Gleichzeitig können sie sich mit Themengebieten überschneiden, die auch private Medien bearbeiten.
Die rechtliche Abgrenzung zwischen zulässiger staatlicher Information und einer möglicherweise problematischen presseähnlichen Tätigkeit hat deshalb Bedeutung über den konkreten Fall hinaus.
Allerdings lässt sich aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln keine allgemeine Aussage über sämtliche staatlichen Informationsportale ableiten.
Das Gericht hat gerade keine umfassende inhaltliche Prüfung der verfassungsrechtlichen Grenzen vorgenommen.
Berufung bleibt möglich
Der Rechtsstreit muss mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln noch nicht endgültig beendet sein.
Nach den vorliegenden Informationen bleibt eine Berufung möglich.
Ob der Verlag Wort & Bild diesen Weg beschreiten wird, ist anhand der bisher bekannten Angaben offen.
Sollte das Verfahren in einer höheren Instanz fortgesetzt werden, könnte erneut die Frage im Mittelpunkt stehen, ob der Verlag zur gerichtlichen Geltendmachung seiner Einwände berechtigt ist.
Ob es anschließend zu einer inhaltlichen Prüfung der Staatsferne des Portals kommt, hängt vom weiteren Verfahrensverlauf ab.
Bis dahin bleibt Gesund.bund.de online.
Für Verbraucher ändert sich an der grundsätzlichen Verfügbarkeit des Informationsangebots zunächst nichts.