Beim Insolvenzgericht München ist unter dem Aktenzeichen 1501 IN 2143/26 am 14.10.2026 eine Bekanntmachung zur Best Leasing GmbH veröffentlicht worden. Der Sitz des Unternehmens ist München. In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen hat das Gericht am 14.10.2026 um 16:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Die Veröffentlichung betrifft sogenannte Sicherungsmaßnahmen. Das ist ein rechtlicher Schritt, mit dem das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden soll. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Das bedeutet: Das Unternehmen kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen, ohne dass der bestellte Verwalter zustimmt.
Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung gehört nach der Bekanntmachung auch die Einziehung von Außenständen. Für Laien heißt das: Forderungen, die dem Unternehmen noch zustehen, sollen unter Kontrolle des Insolvenzverwalters eingezogen werden. Ziel ist es, die vorhandene Masse zu sichern, damit sie nicht unkontrolliert vermindert wird.
Rolle des Insolvenzverwalters
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henrik Brandenburg, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, bestellt. Er ist damit die zuständige Person für die vorläufige Verwaltung im Rahmen dieser Sicherungsmaßnahmen. Die Anordnung dient dazu, das Schuldnervermögen zu sichern, bis über das weitere Verfahren entschieden wird.
Wichtig ist: Die Bekanntmachung sagt nur, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt wurde und dass Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden sind. Sie enthält keine Aussage darüber, wie das Verfahren am Ende ausgehen wird. Auch über Ursachen, Schuldfragen oder wirtschaftliche Hintergründe macht der Text keine Angaben.
Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger kann eine vorläufige Insolvenzverwaltung bedeuten, dass Zahlungen, Forderungen und Vermögensbewegungen nicht mehr wie gewohnt laufen. Wer noch Ansprüche gegen die Best Leasing GmbH haben könnte, sollte die Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen. Ob und in welcher Höhe Forderungen später berücksichtigt werden, ergibt sich nicht aus dieser Bekanntmachung.
Die Veröffentlichung zeigt vor allem: Das Insolvenzgericht München hat unter dem Aktenzeichen 1501 IN 2143/26 Schutzmaßnahmen angeordnet, damit Vermögen gesichert bleibt. Mehr ist dem Bekanntmachungstext nicht zu entnehmen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Unterlagen zu offenen Forderungen, Verträgen oder Zahlungen sorgfältig aufbewahren und künftige Mitteilungen des Gerichts oder des Insolvenzverwalters beachten. Wer Ansprüche gegen die Best Leasing GmbH hat, sollte diese dokumentieren und auf Fristen achten. Weitere Schritte hängen vom Fortgang des Insolvenzverfahrens ab.