Das Insolvenzgericht Leipzig hat im Verfahren über das Vermögen der Unternehmensberatung Sven Guske GmbH mit dem Aktenzeichen 405 IN 2146/26 am 13.10.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Sitz des Unternehmens ist Leipzig. Nach der Bekanntmachung wurde um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Mit einer vorläufigen Insolvenzverwaltung soll die spätere Insolvenzmasse gesichert werden. Das bedeutet: Das Vermögen des Unternehmens soll vor Veränderungen geschützt und für das Verfahren erhalten werden. In der Bekanntmachung ist festgelegt, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das ist ein sogenannter allgemeiner Zustimmungsvorbehalt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi von der Kanzlei Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft in Leipzig bestellt. Nach der Bekanntmachung hat er die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Betroffene kann die Entscheidung mehrere praktische Folgen haben. Wer Forderungen gegen das Unternehmen hat, sollte beachten, dass Leistungen unter Umständen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter wirksam erbracht werden können. Die Bekanntmachung regelt außerdem, dass gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls untersagt, ebenfalls mit dieser Einschränkung.
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf das Vermögen in Besitz nehmen, Forderungen und auch Bankguthaben auf ein für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einziehen und die Geschäftsräume betreten. Außerdem darf er Auskünfte aus Registern und von Dritten einholen. Die Schuldnerin muss ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere gestatten und alle erforderlichen Auskünfte erteilen.
Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger heißt das vor allem: Offene Forderungen, laufende Zahlungen und bestehende Rechte sollten jetzt besonders genau geprüft werden. In der Bekanntmachung steht außerdem, dass Rechte Dritter unberührt bleiben.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Unterlagen zu Verträgen, Rechnungen, offenen Forderungen und bereits geleisteten Zahlungen geordnet bereithalten. Wer Forderungen gegen die Unternehmensberatung Sven Guske GmbH hat, sollte auf weitere Hinweise aus dem Insolvenzverfahren achten und Zahlungen nicht ohne Prüfung leisten. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, die eigene Forderung und das weitere Vorgehen fachkundig prüfen zu lassen.