Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 311/26 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CE Estrich & Bau GmbH abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 13.10.2026 veröffentlicht. Der Firmensitz ist Dreieich; in der Bekanntmachung wird zudem die Anschrift Einsteinstraße 5, 63303 Dreieich genannt. Als Registerangabe ist Offenbach am Main, HRB 54964, vermerkt.
Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Der Fall wird damit nicht in ein reguläres Insolvenzverfahren überführt. Es wird also kein Insolvenzverwalter bestellt, der die vorhandenen Werte sichern und unter den Gläubigern verteilen könnte.
Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Situation. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet in der Regel nicht statt. Wer noch Geld vom Unternehmen erwartet, muss seine Ansprüche grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind dabei häufig gering.
Folgen für das Unternehmen
Mit der Abweisung mangels Masse ist nach der Bekanntmachung regelmäßig die Auflösung der Gesellschaft verbunden; später kann auch die Löschung im Handelsregister folgen. Die Eintragung der Entscheidung in das Handelsregister gehört zu den typischen rechtlichen Folgen eines solchen Verfahrens. Welche weiteren Schritte im Einzelfall folgen, ergibt sich aus den weiteren register- und gerichtlichen Vorgängen.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer Forderungen geltend machen will, sollte zügig prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, Rechtsrat einzuholen, um Fristen und Ansprüche nicht zu verlieren.
Die amtliche Bekanntmachung vom 13.10.2026 betrifft ausschließlich die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO. Weitere Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe, Beschäftigtenzahl oder Geschäftsentwicklung enthält die Bekanntmachung nicht.