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Insolvenzantrag gegen Bauunternehmen Bojovic UG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Rosenheim hat am 13.10.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bauunternehmen Bojovic UG (haftungsbeschränkt) entschieden. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Rosenheim und ist beim Amtsgericht Traunstein unter der Register-Nummer HRB 31937 geführt. Das Aktenzeichen lautet 610 IN 238/26.

Abweisung mangels Masse: Was das bedeutet

Der Antrag eines Gläubigers wurde mangels Masse abgewiesen. Für Laien heißt das: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt daher nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Bei einer Abweisung mangels Masse bleibt den Gläubigern in der Regel nur, ihre Forderungen selbst weiter zu verfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind dabei meist gering. Für Betroffene kann das besonders dann belastend sein, wenn noch offene Rechnungen, Anzahlungen oder Gutscheine im Raum stehen.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass keine Mittel für ein geordnetes Verfahren vorhanden sind. Ein Insolvenzverwalter wird dann nicht eingesetzt. Statt einer Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger kommt es nicht zu einem normalen Insolvenzablauf.

Nach einer solchen Entscheidung wird die Abweisung im Registerumfeld relevant; in der Regel führt dies später zur Auflösung der Gesellschaft und anschließend zur Löschung. Für Gläubiger bedeutet das: Wer noch Ansprüche hat, sollte diese weiterhin dokumentieren und prüfen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Bauunternehmen Bojovic UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mails und sonstige Vereinbarungen. Bei offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen kann es sinnvoll sein, rasch rechtlichen Rat einzuholen, um die nächsten Schritte zu klären. Wichtig ist vor allem, Fristen und mögliche Ansprüche nicht aus den Augen zu verlieren.

Die amtliche Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Weitere Einzelheiten zu den Gründen der wirtschaftlichen Lage enthält der veröffentlichte Beschluss nicht.

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